Im Mai 2022 findet der Zensus statt. Der Zensus wird umgangssprachlich als Volkszählung bezeichnet und ist eine Art Inventur der Bevölkerung. 2008 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschlossen, dass die Volkszählung alle 10 Jahre durchgeführt werden muss. Die letzte Volkszählung fand im Jahr 2011 statt. Pandemiebedingt konnte der Turnus von 10 Jahren nicht eingehalten werden und die Befragung der Bürgerinnen und Bürger wurde auf 2022 verschoben.
Bei der stichprobenbasierten Erhebung ermittelt der Staat verschiedene statistische Daten über die Bevölkerung wie Einwohnerzahlen, den Wohnort oder den Beruf. Die zu befragenden Haushalte werden dabei nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Auf den Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren viele Entscheidungen des Bundes, der Länder und der Kommunen: zum Beispiel, wie viele Kindergärten, Schulen oder Altenheime benötigt werden. Die Zählung ist das Fundament der amtlichen Statistik.
Für die Durchführung der Befragung hat der Landkreis Mühldorf a. Inn eine Erhebungsstelle eingerichtet. Es gelten strengste Datenschutzbestimmungen. Die Erhebungsstelle kümmert sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bildet Erhebungsbezirke und teilt die Erhebungsbeauftragten dort
Im Landkreis Mühldorf a. Inn werden beim Zensus 2022 ca. 29.000 Menschen von 220 Erhebungsbeauftragten interviewt. Die Befragungen werden vor Ort durchgeführt. Die Erhebungsbeauftragten besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online-)Fragebogen mittels Tablet. Alle Bewerber werden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach den festgelegten Auswahlkriterien (z.B. Volljährigkeit, Wohnsitz in Deutschland etc.) geprüft. Vor ihrem Einsatz müssen die Erhebungsbeauftragten eine Schulung durchlaufen.
Ab dem Zensusstichtag 16. Mai 2022 beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen aus der Stichprobe. Die Befragung wird in einem Zeitrahmen von ca. 12 Wochen erfolgen. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.
Die Erhebungsstelle im Landratsamt Mühldorf a. Inn sucht bereits jetzt Freiwillige, die dieser Tätigkeit gerne nachkommen würden. Für weitere Informationen und die Anmeldung/Bewerbung für die Tätigkeit der Erhebungsbeauftragen ist die Erhebungsstelle telefonisch unter 08631/699 766, sowie per Mail unter zensus@lra-mue.de erreichbar.
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