Wird durch den Corona-Virus die Abfallentsorgung eingeschränkt?
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Wird durch den Corona-Virus die Abfallentsorgung eingeschränkt?

Landkreis Rosenheim – Aufgrund der aktuellen Situation haben viele frei und nutzen die Zeit auch zum Entrümpeln und Aufräumen. Der Wertstoffhof verzeichnet deshalb seit Tagen einen besonders starken Zulauf.

Weil die räumlichen Verhältnisse an den Wertsoffhöfen sehr beengt sind, wird zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter der Zugang ab sofort auf maximal fünf Personen beschränkt. Mit dieser Maßnahme folgt nun auch die Stadt Wasserburg Regelungen, die in benachbarten Städten und Landkreisen zum Teil bereits gelten. Außerdem wird nochmals an die Besucher appelliert, einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Diese Verhaltensregeln haben nichts mit Unhöflichkeit zu tun, sondern ausschließlich mit der in diesen Zeiten von allen unbedingt erforderlichen Umsicht.

So nachvollziehbar es ist, die Zeit für einen Frühjahrsputz zu nutzen, wird generell darum gebeten, diese Arbeiten oder zumindest die Entsorgung der anfallenden Abfälle möglichst auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern.

Was sollen Bürger/innen bei der Abfallentsorgung beachten, die zu Hause an Corona erkrankt sind oder in Quarantäne sind?
Das Übertragungsrisiko über den Abfall aus Haushalten ist nach bisherigem Wissensstand als gering einzustufen. Sofern nicht andere Erkenntnisse vorliegen, gilt für den Abfall aus Haushalten von erkrankten, infizierten und in Quarantäne befindlichen Personen, vorbeugend auch ganz allgemein:
– Hygieneabfälle wie Taschentücher etc. gehören nicht in den Papier- oder Biomüll, sondern in den Restmüll.
– Solche Abfälle zunächst in eine Plastiktüte geben und diese zuknoten, bevor sie in den Restmüll geworfen wird.
– Restmüll wird in aller Regel thermisch verwertet. Viren werden in der Abfallverbrennung sicher abgetötet. Dort besteht deshalb kein weiteres Infektionsrisiko.

Wird durch den Corona-Virus die Abfallentsorgung eingeschränkt?
Momentan ist noch nicht bekannt, dass die Personaldecke aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäne stark eingeschränkt wird. Die Abfallentsorgung ist bis auf Weiteres gesichert.
Das kann sich jedoch ändern – und auch von Region zu Region stark variieren. Hinzu kommt, dass davon auszugehen ist, dass die Abfallmengen, die in Haushalten anfallen, durch die momentanen Verhaltensänderungen zunehmen werden. So essen beispielsweise viele zu Hause „to go“ und auch der Online-Handel boomt, wie selten zuvor. All das ist sehr abfallintensiv.

Folgender Umgang mit Abfällen gilt immer, ist jedoch derzeit besonders wichtig:
– Das Abfallvolumen verringern: zum Beispiel Tetra Paks, Verpackungen, Kartons (etwa von Online-Bestellungen) vor dem Wegwerfen zusammenfalten.
– Abfälle, auch unterwegs, immer in Mülltonne oder Papierkorb werfen: All das, was auf der Straße landet, muss von den Beschäftigten der Stadtreinigung eingesammelt werden. Diese personellen Ressourcen fehlen an anderen Stellen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dazu beizutragen, dass Gehwege, Parks und Plätze nicht verschmutzt werden.
– Bei Verpackungen: Speisereste aus Verpackungen entfernen.

Sollte es tatsächlich aufgrund von zahlreichen Krankheits-/Quarantänefällen zu Einschränkungen in der Abfallentsorgung kommen, können Bürger/innen folgendes tun:
– Abfälle, die sich lagern lassen, für einige Zeit nicht entsorgen. Dazu gehören zum Beispiel Papier, Flaschen, Sperrmüll und Grünschnitt.
– Abfälle so entsorgen, dass möglichst wenig verderbliche Speisereste darin sind. So können – auch bei vorübergehenden Einschränkungen der Entsorgung – die Abfälle länger lagern, bevor sie anfangen zu stinken und eine Hygienegefahr darstellen.
– Abfälle nicht neben die Tonnen stellen, insbesondere keine organischen Abfälle oder gar Hygieneabfall.

Lesen Sie hier:
Landkreis Rosenheim: Telefonhotlines zur Bürgerinfo
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