Widerstand gegen Bauvorhaben im Wasserschutzgebiet Willing: Bündnisgrüne wollen Präzedenzfall verhindern
Einsatz für das Wasserschutzgebiet Willinger Au (v.l.n.r.): Landtagsabgeordnete Claudia Köhler sowie Kreis- und Stadträtin Martina Thalmayr (beide Bündnis 90/DIE GRÜNEN). Foto: re
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Widerstand gegen Bauvorhaben im Wasserschutzgebiet Willing: Bündnisgrüne wollen Präzedenzfall verhindern

Bad Aibling/München — Kampagne, Petition, Klagen: Ein örtliches Bauvorhaben ist zum Politikum geworden. Im Gebiet südlich des Gartenäckerwegs im Bad Aiblinger Stadteil Willing soll ein Doppelhaus gebaut werden. Dabei versorgt das Gewinnungsgebiet Willinger Au rund 100.000 Einwohner der Städte Rosenheim, Bad Aibling und Kolbermoor sowie angrenzende Gemeinden mit reinem Grundwasser. „Wasser wird immer kostbarer und muss dringend geschützt werden“, kritisiert etwa Claudia Köhler, Betreuungsabgeordnete von Bündnis 90/DIE GRÜNEN für den Landkreis Rosenheim. „Angesichts von Klimaerhitzung, Dürreperioden, Schadstoffbelastungen und fallenden Grundwasserspiegeln müssen wir alle hier besonders vorsichtig sein“, betont die Landtagsabgeordnete, warnt vor einem „Präzedenzfall“ und hat Landrat Otto Lederer (CSU) um Klärung des Sachverhalts ersucht. Während die Bündnisgrünen im Bayerischen Landtag eine Petition gegen das Projekt vorbereiten, erwägen Rosenheim und Kolbermoor und die Stadtwerke Rosenheim Klage gen die Bad Aiblinger Regelung.

Das Grundstück des kritisierten Doppelhaus-Projektes befindet sich im Außenbereich des Bad Aiblinger Stadtteils Willing und soll durch Einbeziehungssatzung in den bebaubaren Innenbereich integriert werden. Hierbei wird das Bauvorhaben in der Schutzzone III A als Erweiterung deklariert. Laut Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) seine Funktion aber nur erfüllen, wenn das Grundwasser bereits außerhalb der Schutzgebietsgrenzen flächendeckend geschützt wird. Da jedoch Verbote und Auflagen jedes WSG maßgeschneidert sind, ist zur Klärung der örtlichen hydrogeologischen Verhältnisse in jedem Fall das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt einzubeziehen.

Bereits 2019 sollte in der äußeren Schutzzone des WSG eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Infolge massiver öffentlicher Kritik wurde in diesem Gebiet aber aufgrund der Sachlage und immensen Wichtigkeit einer unbeeinträchtigten Trinkwasserversorgung kein Bebauungsplan aufgestellt: Zum einen sei eine Bauleitplanung im Schutzgebiet unzulässig, zum anderen die Voraussetzung für eine Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung nicht gegeben.

Köhler: Wasserschutzgebiete werden angreifbar

„Durch die Schaffung von Baurecht über den Weg einer Einbeziehungssatzung wird womöglich leichtfertig ein Präzedenzfall geschaffen, der künftig Wasserschutzgebiete angreifbar macht“, befürchtet nun Claudia Köhler, bündnisgrüne Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Rosenheim. Köhler verweist auf die Städte Rosenheim und Kolbermoor, die das Vorhaben „äußerst kritisch“ bewerteten, und auf die Stadtwerke Rosenheim, Kolbermoor und Bad Aibling, die Gefährdungen des Grundwassers sowohl durch die Bautätigkeit als auch durch die späteren Gebäude sehen. Klagen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München stünden im Raum.

Mit einem offenen Brief und einem Fragenkatalog hat sich die Landtagsabgeordnete deshalb an den Rosenheimer Landrat Otto Lederer (CSU) sowie das Wasserwirtschaftsamt gewandt. Diese sollen vier Fragen klären: Inwieweit werden die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt? Inwiefern sind die Grundsätze des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dabei berücksichtigt, zumal die Einbeziehungssatzung in der Schutzzone III A liegt? Wird hier keine Präzedenzwirkung befürchtet, in einer Schutzzone ohne vorhandene Privilegierung ein Bauvorhaben im Außenbereich zu genehmigen? Und: Wie wird hier ein möglicher Verstoß gegenüber der kommunalen Daseinsvorsorge eingeschätzt? Im Bayerischen Landtag bereiten die Bündnisgrünen zudem eine Petition gegen das Bauvorhaben vor.

Martina Thalmayr, Aiblinger Kreis- und Stadträtin sowie Sprecherin des Kreisverbandes Rosenheim Stadt und Land von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, sucht unterdessen den Schulterschluss mit anderen politischen Gruppierungen sowie Umweltorganisationen, um besagten „Präzedenzfall“ zu verhindern. „Es kann nicht sein, dass privates Interesse über das Gemeinwohl gestellt wird“, moniert Thalmayr. Die Kommunalpolitikerin befürchtet, ein Präzedenzfall könnte auch woanders „eine weitere Aushöhlung von Wasserschutzgebieten möglich machen“.

Dr. Olaf Konstantin Krueger

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