Corona-bedingte Grenzkontrollen enden – Grenzkontrollen zur Verhinderung illegaler Migration werden fortgesetzt.
Die im März vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zur Eindämmung der Corona-Pandemie enden gemäß der Anordnung des Bundesinnenministeriums mit Ablauf des 15. Juni. Damit wird der aktuellen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens Rechnung getragen. An der deutsch-österreichischen Landgrenze wird die Bundespolizei aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen jedoch vorerst weiterhin Grenzkontrollen durchführen.
Dies sei, so das Bundesinnenministerium, aufgrund der fortbestehenden höchst fragilen Situation an der Grenze zwischen der Türkei und Griechenland sowie aufgrund des fortbestehenden illegalen Migrationspotentials auf der Balkanroute unverändert erforderlich.
Der Bundesinnenminister hat die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze zuletzt mit Wirkung bis 12. November 2020 auf Grundlage der Art. 25 bis 27 des Schengener Grenzkodex neu angeordnet. Dies betrifft sowohl die stationären
Kontrollen an den großen Autobahn-Grenzübergängen, wie auf der A93, als auch mobile Kontrollen an allen anderen grenzüberschreitenden Verkehrswegen und Schleierfahndung. Es handelt sich dabei um flexible Maßnahmen der Bundespolizei zur Verhinderung der illegalen Migration und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Demnach müssen Reisende etwa zwischen Tirol und Oberbayern zumindest bis zum 12. November beim Grenzübertritt mit Kontrollen der Rosenheimer Bundespolizei rechnen.
Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Rosenheim
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