Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen tritt bei der Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt die nächste Stufe des Pandemieplans in Kraft. Um eine zeitnahe Ermittlung der Fälle gewährleisten zu können, werden die Abläufe weiter automatisiert. “Kontaktpersonen werden ab sofort elektronisch benachrichtigt und erfahren so das weitere Vorgehen”, erklärt Dr. Cornelia Erat, die im Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn für die Kontaktermittlung zuständig ist. Telefonische Kontakte zu betroffenen Personen müssen leider deutlich reduziert werden.
“Wir wussten, dass die Zahl der Fälle in der Omikron-Welle extrem ansteigen wird und haben dafür einen mehrstufigen Plan entwickelt. Angesichts einer 7-Tage-Inzidenz im Landkreis von über 1.300 ist es nun leider nicht mehr möglich, den Service einer telefonischen Benachrichtigung und Beratung der Kontaktpersonen aufrecht zu erhalten”, betont Dr. Cornelia Erat. “Wir bitten derzeit von telefonischen Nachfragen abzusehen. Auch E-Mail-Anfragen können in der aktuellen Situation leider nicht mehr zeitnah bearbeitet werden.”
Und so läuft die Kontaktermittlung
Positiver Selbsttest
Nach einem positiven Selbsttest ist eine persönliche Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt nicht mehr erforderlich. Betroffene melden sich unmittelbar für einen PCR-Test an und begeben sich sofort in Quarantäne. Alle PCR-Testangebote sind unter www.lra-mue.de zu finden.
PCR-positiv getestete Personen
Wer PCR-positiv getestet ist, wird vom Gesundheitsamt kurz telefonisch kontaktiert, um den Ansteckungsweg zu klären. Anschließend bekommen die Betroffenen einen Link per E-Mail oder SMS zugesandt. In das Online-Formular müssen die entsprechenden Informationen zu Impfungen und Symptomen sowie die Namen und Daten aller Kontaktpersonen eingetragen werden.
Daraus resultiert eine automatische E-Mail bzw. SMS an die Kontaktpersonen, die wiederum aufgefordert werden, ihre persönlichen Daten sowie Impf- bzw. Genesenen-Status anzugeben. In diesem Zusammenhang erhalten die Kontaktpersonen bereits alle erforderlichen Informationen zur Quarantänedauer, zu Ausnahmeregelungen und zum Zeitpunkt für eine eventuell mögliche Freitestung. Screenshots dieser Seiten können als Sofortinformation für den Arbeitgeber verwendet werden.
Kontaktpersonen werden also nicht mehr persönlich telefonisch kontaktiert. Die Quarantäneanordnung erfolgt automatisch auf Basis der Angaben der positiv getesteten Person und der Kontaktperson selbst. Eine Überprüfung der Angaben und Nachweise erfolgt stichprobenartig.
Medizinisch-pflegerischer Bereich und Schule/KITA
Personen, die im medizinisch-pflegerischen Bereich oder in einer KITA/Schule arbeiten bzw. betreut werden, wenden sich bei einem positiven Testergebnis unmittelbar an ihren Arbeitgeber bzw. ihre Einrichtung. In diesen Fällen erfolgt die Meldung und zeitnahe Kontaktaufnahme über die Einrichtung bzw. den Arbeitgeber.
Alle wichtigen Informationen zu den Themen Testen, Impfen und Quarantäne stehen auf der Homepage des Landratsamts Mühldorf a. Inn unter www.lra-mue.de.
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