Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in Waldkraiburg – das gilt es zu beachten
Foto: Stadt Waldkraiburg
Prosepkt Box

Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in Waldkraiburg – das gilt es zu beachten

Da sich die Beschwerden bei der Stadtverwaltung häufen, weist die Stadt darauf hin, dass die
Stadtmitte seit 1991 als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ausgewiesen ist. Dies betrifft den Stadtplatz, die Kirchenstraße (zwischen Stadtplatz und Egerländer Straße), die Prager Straße, die Stadtplatz-Oststraße, die Berliner Straße (nördlich der Teplitzer Straße), die Friedländer Straße und die Braunauer Straße (zwischen Berliner- und Brünner Straße).

In einem „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ gelten gewissen Regeln. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Innerhalb des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ist das Parken auf allen öffentlichen Verkehrsflächen verboten, ausgenommen auf besonders
gekennzeichneten Flächen. Auf den gekennzeichneten Flächen ist das Parken werktags von 8 Uhr bis 18 Uhr für zwei Stunden mit eingestellter Parkscheibe zugelassen. Nach 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist auf den gekennzeichneten Flächen das Parken ohne zeitliche Begrenzung und ohne Benutzung einer Parkscheibe erlaubt. Außerhalb der gekennzeichneten Flächen ist das Halten über drei Minuten verboten, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

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