Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2013 insgesamt 15.931 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war.
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung lag in 2952 Fällen eine akute und in 3581eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 4871 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 4527 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.
Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung – Stichtag 31. Dezember 2013 – ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.
Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt immer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, wurden in Bayern im Jahr 2013 insgesamt 15.931 Fälle (+8 Prozent gegenüber 2012) von Kindeswohlgefährdung gemeldet. Betroffen waren 8147 Jungen und 7784 Mädchen.
2952 Gefährdungseinschätzungen (+4,5 Prozent) ergaben eine akute, 3581 (+1,9 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. In beiden Fällen, waren die Anzeichen für eine Vernachlässigung und die Anzeichen einer psychischen Misshandlung die beiden häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung. Darüber hinaus wurde bei 4871 Gefährdungseinschätzungen keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf zum Beispiel im Rahmen einer Hilfe der Kinder und Jugendhilfe wie Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme. Bei 4527 wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.