Tierrechtsorganisation zeigt Aiblinger Königsfischer an
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Tierrechtsorganisation zeigt Aiblinger Königsfischer an

Wettangeln ist in Deutschland verboten. Laut Tierschutzgesetz dürfen Tiere nur aus „vernünftigem Grund“ getötet werden, etwa zum Verzehr, nicht im Wettstreit. Anfang Juni veranstaltete der Bad Aiblinger Kreisfischerverein (KFV) ein „Königsfischen“, bei dem der Angler mit dem größten Fisch geehrt wurde. PETA stellte daraufhin sowohl gegen den KFV als auch gegen die Teilnehmer des Gemeinschaftsfischens Anzeige wegen Tierquälerei. Der KFV hatte sich jedoch „nichts vorzuwerfen“. Gleichwohl beantragt PETA acht Wochen nach dem Ereignis beim Finanzamt Bad Aibling noch die Prüfung der Gemeinnützigkeit des KFV wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und Steuergesetz. Die „Kampagne“ reicht indes weiter.

Der Kreisfischereiverein Bad Aibling will seiner Vereinssatzung nach die waidgerechte Angelfischerei fördern sowie die Fischarten und deren Vielfalt genauso erhalten wie die Pflanzen im und am Gewässer. Darüber hinaus will der KFV das Umweltbewusstsein, den Schutz und die Reinhaltung der Gewässer fördern.

Der PETA Deutschland e. V. wiederum ist nach eigenen Angaben mit über einer Million Unterstützern die größte Tierrechtsorganisation der Bundesrepublik. Sie setzt sich dafür ein, „jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen“. Pokal- oder Wettangeln ist für sie Tierquälerei und strafbar.

PETA: „Tierquälerei verdient keine Steuervorteile“

Getreu ihrem Leitspruch „Tierquälerei verdient keine Steuervorteile“ hat PETA beim Finanzamt Bad Aibling beantragt, die steuerliche Gemeinnützigkeit des KFV überprüfen zu lassen.

Anfang Juni hatte der KFV zum Anglerwettkampf am Lauser Weiher eingeladen. Dabei sollten möglichst schwere Fische gejagt und getötet werden, erklärt PETA: Die Angler, die die schwersten Fische fingen, wurden zum Fischerkönig ernannt und mit der Silberkette des Vereins sowie mit Sachpreisen ausgezeichnet. Dies ist für PETA ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Ein Zeuge habe PETA berichtet, dass viele Fische blutige Wunden im Mundbereich gehabt hätten, da die Tiere an diesem Weiher wohl regelmäßig gefischt und wieder zurückgesetzt würden.

„Wir haben uns nichts vorzuwerfen“, hatte KFV-Vorsitzender Marco Borlini schon beim ersten Anwurf gekontert. Die Regelungen seien mit dem Landratsamt Rosenheim abgesprochen gewesen. Dem Landesfischereiverband folgend müssten die Fische nach dem Angeln sinnvoll verwertet werden, etwa zu Tierfutter, und bei Wettbewerben dürfte es nur eine Ehrung geben, keine Geld- oder Sachpreise. Dann seien solche Veranstaltungen gesetzeskonform.

PETA setzt jedoch nach: „Eine Steuerbegünstigung darf nicht für Vereine gelten, die Tiere aus Spaß töten, schon gar nicht unter dem Vorwand der Heimatpflege oder gar des Umweltschutzes“, bekräftigt Dr. Tanja Breining, Biologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. Die Tierrechtsorganisation verweist auf ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. September 1991, wonach Wettfischveranstaltungen grundsätzlich als nicht mit dem Tierschutzgesetz und mit der Gemeinnützigkeit vereinbar seien.

Diese Weisung sei für die Steuervollzugsbehörden bindend. Wettfischen werde überdies in der juristischen Literatur, von Staatsanwaltschaften und Gerichten einhellig als strafbar angesehen – auch dann, wenn die Fische anschließend gegessen werden. Tieren dürften von Gesetzes wegen keine länger andauernden Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Gemeinnützig seien Angelvereine nur dann, wenn sie den Natur- oder Umweltschutz förderten. Wettfischen widerspreche diesen gemeinnützigen Zwecken und sei strafbar.

KFV Bad Aibling erst der Anfang

Neben Bad Aibling sind inzwischen zehn weitere Angelvereine in fünf Bundesländern von der „Kampag- ne“, wie sie PETA nennt, betroffen. Weitere sollen folgen. Die Tierschützer reagierten damit auf Stimmen von Politikern der FDP und CDU, die ihrerseits mehreren Tierrechtsorganisationen die Gemeinnützigkeit absprächen. Ihnen wird entgegengehalten: Statt Zivilcourage bestrafen zu wollen, sollten die Politiker und Strafverfolgungsbehörden den in der Verfassung verankerten Tierschutz durchsetzen und „Täter“ wie die Angelvereine nicht noch steuerlich belohnen.

PETA zufolge sind Tierenicht dazu da, gegessen zu werden oder der Unterhaltung zu dienen. Fische seien empfindungsfähige Wirbeltiere mit einem komplexen Sozialleben. Sie schlössen Freundschaften, beschützten ihre Jungtiere, lernten durch Beobachtung und schmiedeten Jagdpläne. Sie kommunizierten durch Körpersprache und Lautäußerungen oder das Singen „wie Vögel in der Morgendämmerung“. Dass Fische Schmerz empfänden und Gefühle wie Angst und Stress erlebten, sei in zahlreichen Studien „zweifelsfrei“ belegt, so die Tierschutzorganisation PETA.

Olaf Konstantin Krueger


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