Wann können Verbraucher den Urlaub stornieren?
Indonesien, Frankreich, Türkei oder Tunesien: Die Terroranschläge in beliebten Urlaubsregionen haben viele Verbraucher verunsichert. Gerade wenn das Reiseland erst kürzlich Ziel eines Anschlags geworden ist, würde der eine oder andere die Reise lieber stornieren. Doch wann ist das möglich?
Die Rechtslage ist nicht eindeutig. „Die allgemeine Angst berechtigt nicht zur kostenfreien Kündigung des Vertrages“, sagt Juliane von Behren, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Das ist nur möglich, wenn ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. „Es muss ein unvorhersehbares, von außen kommendes Ereignis eingetreten sein, das die Reise erheblich gefährdet und das bei der Buchung noch nicht absehbar war“, so die Juristin.
Beispiele dafür sind plötzlich auftretende Naturkatastrophen oder Epidemien. Bei Terroranschlägen muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob es sich um einen Fall von höherer Gewalt handelt. Entscheidend dafür ist das Ausmaß der Gefahr für den Reisenden. Auch die Sicherheitshinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes können ausschlaggebend für die Beurteilung sein. Verbraucher können sich auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de über die Lage in ihrem Urlaubsland informieren.
Liegt für ein Land eine Reisewarnung vor, kann der Verbraucher damit gegenüber seinem Reiseveranstalter argumentieren und versuchen, den Urlaub kostenfrei zu stornieren. Der Reiseanbieter ist allerdings nicht verpflichtet, sich an die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes zu halten.
Kommt man auf diesem Weg nicht weiter, bleiben nur noch zwei Möglichkeiten: Die Stornokosten zu bezahlen oder es auf einen gerichtlichen Streit ankommen zu lassen. „Wir empfehlen, sich immer zuerst an den Reiseveranstalter zu wenden, auch wenn kein Fall von höherer Gewalt vorliegt“, sagt Juliane von Behren. „Viele Veranstalter kommen ihren Kunden bei Terroranschlägen entgegen und bieten eine kostenlose Stornierung oder eine Umbuchung der Reise an“. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden.
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