Bestellen Kinder über eine 0900er-Rufnummer im Rahmen des „Pay-by-Call“-Verfahrens ohne Erlaubnis der Eltern kostenpflichtige Leistungen wie etwa „Credits“ für ein Computerspiel, haften die Eltern nicht dafür. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) der Bundesgerichtshof. (BGH, Az. III ZR …
WERBUNG