Stadt Rosenheim gibt Tipps zur Hundeanschaffung und -haltung
Foto: Fressnapf

Stadt Rosenheim gibt Tipps zur Hundeanschaffung und -haltung

Um Ärger und Unannehmlichkeiten mit dem geliebten Vierbeiner zu vermeiden, gibt die Stadt Rosenheim Verhaltens- und Haltungsregeln für Hundebesitzer heraus.

Bei der Anschaffung eines Hundes gilt es einiges zu beachten. Zunächst muss grundsätzlich jeder Hund, egal welcher Rasse und Größe beim Steueramt der Stadt (Telefon 08031/365-1246) angemeldet werden.

Besondere Auflagen gelten allerdings bei sogenannten „Kampfhunden“. Das sind Tiere, die unter die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, die sogenannte „Kampfhundeverordnung“ fallen.

Für Hunde der Kategorie I der Kampfhundeverordnung (z. B. Pitbull, American Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier), sowie allen Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden, ist eine Genehmigung zum Halten erforderlich.

Hunde der Kategorie II (z. B. American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Rottweiler), gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch ein kostenpflichtiges Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall wird auf Antrag ein sogenanntes „Negativzeugnis“ durch das Ordnungsamt der Stadt Rosenheim, gegebenenfalls ergänzt mit entsprechenden Auflagen wie z. B. Leinenzwang, erteilt.

Die Haltung eines Hundes nach der Kampfhundeverordnung, ohne die entsprechende Erlaubnis bzw. Negativzeugnis, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Die Stadt Rosenheim empfiehlt daher vor der Anschaffung eines Hundes der unter die Kampfhundeverordnung fällt, sich beim Amt für Sicherheit und Ordnung (Telefon 08031/365-1320) oder im Internet unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/sicherheit-und-ordnung/kampfhunde-gefaehrliche-tiere.html, über die Voraussetzungen zu erkundigen.

Ist der Hund angeschafft, gilt es sich beim Gassigehen an die Anleinpflicht zu halten. In der Innenstadt gilt für die Grünanlagen wie Riedergarten, Salingarten und das ehemalige Landesgartenschaugelände an der Mangfall eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. In den Fußgängerzonen, dem Ferdinand-Schlögl-Weg sowie dem gekennzeichneten Trimmpfad im Fürstätter Wald sind Kampfhunde und große Hunde (Schulterhöhe von mind. 40 cm) an der Leine zu führen.

Auf Kinderspielplätzen und Bolzplätzen sind freilaufende Hunde nicht erlaubt. Dies ist durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Gleiches gilt für das Nicht-Beseitigen von Hundekot im gesamten Stadtgebiet.

Der städtische Ordnungsdienst und auch die Sicherheitswacht der Polizei Rosenheim führen immer wieder Kontrollen durch. Sie sind berechtigt, vor Ort eine kostenpflichtige Verwarnung auszustellen oder Personalien aufzunehmen und die Verstöße zur Anzeige zu bringen.

Immer wieder gehen beim Amt für Sicherheit und Ordnung auch Beschwerden über Verschmutzungen durch Hundekot ein, vor allem in den vielen landwirtschaftlich genutzten Wäldern und Wiesen am Stadtrand. Statt die Hinterlassenschaft ordnungsgemäß zu entsorgen, wird der Haufen oftmals gar nicht beseitigt oder das „Tütchen“ landet ein paar Meter weiter im Gebüsch oder in der Wiese.

Infos zur richtigen Entsorgung von Hundekot, hat die Stadt im Internet zusammengestellt: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/umwelt-und-natur/abfallwirtschaft/hundekot.html.

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