Aufgrund der schönen Witterung sind wieder vermehrt Fahrradfahrer auf den Straßen zu sehen. Auch viele Schüler fahren jetzt wieder mit dem Fahrrad zur Schule. Aber gerade im Frühjahr, wenn es in der Früh teilweise noch dämmrig ist, ist eine ausreichende Beleuchtung und Erkennbarkeit junger Radler sehr wichtig.
Damit die Schülerinnen und Schüler sicher zur Schulen kommen, führt die Polizeiinspektion Bad Aibling derzeit schwerpunktmäßig Schulwegkontrollen durch. Bei der Kontrolle am Dienstag, 15. März, wurden in der Westendstraße zwischen 7.15 Uhr und 8 Uhr insgesamt 17 radelnde Kinder und Jugendliche ohne oder mit mangelhafter Beleuchtung festgestellt. Zudem mussten die Beamtinnen und Beamten der Bad Aiblinger Polizei 12 Fahrradfahrer, welche vorschriftswidrig den Gehweg benutzten, beanstanden.
Gerade zum Beginn der Fahrradsaison, wenn das eigene Fahrrad lange im Keller gestanden hat, ist es wichtig zu überprüfen ob, dass Fahrrad verkehrssicher ausgerüstet und insbesondere die Lichter vorhanden sind und noch funktionieren. Daneben sollen natürlich die Verkehrsregeln eingehalten werden. Darunter besonders die korrekte Fahrtrichtung auf den Radwegen und der Straße, um nicht zum „Geisterradler“ zu werden und sich selbst zu gefährden. Ein Fahrradhelm ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben. Empfohlen wird dieser aber dennoch, wie der Jugendverkehrserzieher, Polizeihauptkommissar Martin Dinzinger, sagt. Kann er doch im Falle eines Unfalls schwere Verletzungen des Kopfes verhindern oder zumindest reduzieren.
Polizeihauptmeister Alexander Strickner appelliert an alle Eltern, Kinder und Jugendliche:
Fahrzeuge müssen verkehrssicher ausgerüstet sein, egal ob Fahrrad, Tretroller oder E-Skooter. Die Beleuchtung sollte von den Eltern regelmäßig überprüft werden. Gerade jüngere Kinder, egal ob auf dem Fahrrad oder zu Fuß, sollten möglichst helle und retroreflektierende Kleidung und Schulranzen tragen. Sie werden dadurch von anderen Verkehrsteilnehmern viel schneller wahrgenommen. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h erkennt ein Autofahrer ein dunkel gekleidetes Kind erst in einer Entfernung von etwa 25m. So viel Weg benötigt ein Auto aber auch mindestens für ein Bremsmanöver.
Quelle: Str/M
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