Seit Mitte März steht die Sporthalle in der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaft in der Burgfriedstraße in Rosenheim dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung. Genutzt wird sie für den Schulsport der Mittelschule am Luitpoldpark, von den Handballern des ESV Rosenheim, vom Ju-Jutsu-Verein und von der Freiwilligen Feuerwehr. Sie alle waren von der notwendigen Umnutzung der Luitpoldhalle als Unterbringungsmöglichkeit für Geflüchtete betroffen.
„Diese Trainingsmöglichkeiten können den Ausfall der Luitpoldhalle zwar nicht vollständig ausgleichen, sind aber eine deutliche Verbesserung der bisherigen Situation. Mein Dank gilt der Bundespolizei, die ihre Liegenschaft für unsere Rosenheimer Sportlerinnen und Sportler zur Verfügung stellt“, so Oberbürgermeister Andreas März. Die Nutzungsmöglichkeit ist auf den reinen Sportbetrieb beschränkt. Die Zulassung von Zuschauern ist nicht vorgesehen. Weitere Bedarfe von Schulen und Vereinen koordiniert das städtische Schul- und Sportamt.
In der Liegenschaft an der Burgfriedstraße befinden sich insgesamt fünf Dienststellen der Bundespolizei mit insgesamt rund 750 MitarbeiterInnen. Größte Dienststelle mit etwa 450 Angehörigen ist die Bundespolizeiinspektion Rosenheim. Deren Leiter, Polizeidirektor Ludger Otto, erklärt, dass die Bundespolizei sich bereits seit Herbst 2022 in einem regen Austausch mit der Stadt Rosenheim befunden habe, um Unterstützungsmöglichkeiten der Bundespolizei auszuloten. „Schließlich bin ich mit Oberbürgermeister März übereigekommen, dass sich eine Unterbringung von Geflüchteten weder über Tage, noch mehrere Wochen oder sogar Monate bewerkstelligen ließe – wohl aber eine zeitlich begrenzte und bestimmbare Sporthallennutzung. Diese war jedoch erst mit der Anpassung der behördeninternen Infektionsschutzmaßnahmen im Februar dieses Jahres möglich, die in den letzten Jahren auch für die Angehörigen der Bundespolizei eine Nutzung der Sporthalle für die Aus- und Fortbildung deutlich eingeschränkt hatten. Insofern freuen wir uns, dass wir jetzt Schulen und Vereinen, die Möglichkeit der Nutzung unserer Sporthalle anbieten können“, so Inspektionsleiter Otto.
Keine Unterbringung von Geflüchteten Polizeigelände
Eine immer wieder diskutierte Unterbringung von Geflüchteten auf dem Gelände der Bundespolizei wäre hingegen nur unter erheblichem Aufwand realisierbar. Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Zum einen gibt es in den verschiedenen Gebäudekomplexen so gut wie keine Leerstände, zum anderen würde eine Unterbringung von externen Personen einen immensen organisatorischen Aufwand bedeuten. So wären unter anderem umfangreiche Abtrennungen und die Beschäftigung eines eigenen Sicherheitsdienstes notwendig, um den sicher- heitsrelevanten Erfordernissen einer Polizeiliegenschaft, in der mehrere Dienststellen und Organisationseinheiten untergebracht sind, Rechnung tragen zu können.
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