Was Urlauber bei der Mitnahme von Gitarre, Surfbrett, Vierbeiner & Co. beachten müssen.
Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele Deutsche packen ihre Koffer, um in den Sommerurlaub zu fahren. Wer im Urlaub nicht auf den treuen Vierbeiner verzichten, einen Surf-Kurs am Atlantik absolvieren oder bei Sonnenuntergang am Lagerfeuer auf der Gitarre spielen möchte, muss für die Mitnahme von Tieren, Sportgeräten und Musikinstrumenten im Flugzeug einiges beachten: Denn für die Airlines sind diese Hobby-Gegenstände zunächst einmal nichts Anderes als Sondergepäck.
Das Verbraucherportal für Fluggastrechte flightright verrät, worauf Passagiere bei der Buchung des Fluges und vor Reiseantritt achten sollten, wenn sie Sondergepäck mitführen und welche Konditionen bei Lufthansa, Air France, Air Berlin, Easy Jet und Ryanair gelten.
Tiere: Den treuen Vierbeiner im Gepäck
Das Haustier als Herrchens und Frauchens treuer Begleiter darf für viele Reisende auch im Urlaub nicht fehlen. Hunde oder Katzen dürfen bis zu einer bestimmten Größe und in der passenden Transportbox verstaut sogar in der Kabine mitfliegen. Bei der Lufthansa liegt die Grenze bei acht Kilogramm für Box und Tier. Alles, was die Größen- und Gewichtsgrenzen überschreitet, wird in tiergerechten Containern in einem klimatisierten Abschnitt des Frachtraumes transportiert. Sogenannte Servicehunde zum Beispiel für Sehbehinderte dürfen nach rechtzeitiger Anmeldung immer in der Kabine mitgeführt werden.
Aber was kostet es, das Haustier mit auf Reisen zu nehmen? Air France etwa staffelt die Preise nach der Strecke: Auf innerfranzösischen Flüge kostet die Tiermitnahme 20 Euro in der Kabine und 40 Euro im Frachtraum. Bei Interkontinentalflügen werden 200 Euro extra fällig. Bei Air Berlin variieren die Preise zwischen 40 und 250 Euro. Wer die Mitnahme weniger als vier Stunden vor Abflug ankündigt, der bezahlt extra. Bei Air Berlin sind auch Nagetiere willkommen. Die meisten Airlines lassen nur Hunde und Katzen zu – wenn überhaupt: Easy Jet und Ryanair verbieten die Mitnahme von Tieren gänzlich, sofern es sich nicht um Servicehunde handelt.
Generell sollten Haustierhalter überprüfen, ob alle erforderlichen Impfungen vorhanden sind. Je nach Zielort gelten verschiedene Bestimmungen für die Einfuhr von Tieren. Bei Flügen innerhalb der EU muss das Haustier zudem einen Erkennungschip besitzen.
„Wer die Möglichkeit hat, sein Haustier während dem Urlaub zur Betreuung an Freunde, Familie oder in eine Tierpension zu geben, der sollte das tun. Denn für Tiere ist eine Flugreise eine enorme Stresssituation. Wer die Mitnahme nicht vermeiden kann, sollte sich vorher beim Tierarzt und der Airline informieren, damit nicht am Flughafen die böse Überraschung kommt“, rät der Experte Dr. Kadelbach.
Sportgeräte: Mit dem Surfbrett abheben
Für Sportgeräte, die nicht in den Koffer passen, gelten besondere Transportbestimmungen. Die Bedingungen der Airlines unterscheiden sich deutlich. Die Lufthansa zeigt sich großzügig bei Ski- und Snowboardausrüstungen: Zusätzlich zur Freigepäckmenge können Urlauber auf allen Strecken außer von oder nach USA, Mexiko und Zentralamerika eine Ski- oder Snowboardausrüstung kostenfrei mitführen.
Bei Ryanair heißt es im Bereich von großen Sportgeräten wie Angelruten, Golfschlägern, Fahrrädern, Surfbrettern oder Skiausrüstungen, dass sie für den Transport mit Ryanair aufgrund der kurzen Flughafenaufenthalte prinzipiell ungeeignet seien. Wer dennoch mit Sportgeräten auf Reisen gehen möchte, wird dafür zu Kasse gebeten: Zwischen 30 und 70 Euro kostet die Mitnahme je nach Größe und bis zu einem Gewicht von 20 Kilogramm (bei Fahrrädern sind 30 Kilogramm erlaubt).
Einige Fluglinien wie Air Berlin verlangen eine Anmeldung von Sportgeräten mindestens 30 Stunden vor dem Abflug. Bei EasyJet können Sportgeräte bis eine Stunde vor Abflug angemeldet werden, die Gebühr steigt jedoch, je näher der Flug kommt. "Wer eine Flugreise mit dem Surfbrett, Fahrrad oder der Golfausrüstung, der sollte sich am besten im Kundenservice der Airlines informieren. Teilweise lohnt es sich, mit einer teureren Airline zu fliegen. Denn auch wenn das Ticket mehr kostet als bei den Billigfliegern, rechnet sich das schnell, wenn es um das Sondergepäck geht“, rät Dr. Kadelbach.
Musikinstrumente: Flugreisen mit musikalischer Begleitung
Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Warum also gerade dann auf das Lieblingshobby verzichten? Doch wie empfehlenswert ist die Mitnahme von Instrumenten im Flugzeug? Ähnlich wie bei Sportgeräten ist es auch bei Musikinstrumenten unproblematisch, wenn die Größe des Instruments inklusive Etui nicht die Maße des zulässigen Handgepäcks überschreitet.
Wer größere Instrumente wie Gitarren, Saxophone oder Celli mitnehmen will, sollte sich vorher mit den Mitnahme-Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft auseinandersetzen. Die Lufthansa etwa berechnet für Instrumente bis zu einem Gewicht von 52 Kilogramm und einer Größe von 200 auf 75 cm 200 Euro auf Flügen in Europa und 300 Euro bei Interkontinentalflügen. Bei Air France muss bei der Mitführung von größeren Instrumenten mindestens 48 Stunden vor Abflug eine Genehmigung beim Kundendienst eingeholt werden.
Einige Airlines wie zum Beispiel Easy Jet verlangen für die Mitnahme eines Cellos die Buchung eines Extraplatzes. Als besonders Musiker-unfreundlich gilt die Billigairline Ryanair, die generell von der Mitnahme größerer Instrumente abrät: Auch hier muss für Gitarren oder Violinen, die die zulässigen Handgepäckabmessungen überschreiten, ein eigener Sitzplatz gebucht werden. Kurios ist aber, dass Fluggäste trotz zwei gebuchter Sitzplätze kein Recht auf Mitnahme eines zusätzlichen Handgepäckstücks bekommen.
Instrumente wie Harfen oder Kontrabässe, die zu groß für die Kabine sind, nehmen die Airlines nur im Frachtraum mit. Die Kosten hängen von Gewicht und Größe ab. Reisende sollten dafür spezielle Transportbehältnisse nutzen, die robust sind und die extremen klimatischen Bedingungen im Frachtraum vertragen. Normale Instrumentenetuis, eigenen sich dafür nicht.
„Wir raten Reisenden, Bilder des Instrumentes vor Abreise zu machen. Denn sollte ein Instrument beim Einladen beschädigt werden, muss der Reisende nachweisen, dass der Schaden durch die Airline verschuldet wurde. Kann der Betroffene das nicht, kommt die Airline nicht für den Schaden auf – das kann bei Instrumenten teuer werden“, erklärt Dr. Philipp Kadelbach, Mitgründer und Geschäftsführer von flightright. Hobby-Lagerfeuer-Gitarristen sollten darüber nachdenken, sich vor Ort ein Instrument zu leihen oder zu kaufen.
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