Refugee Card: „Positive Bilanz“
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Refugee Card: „Positive Bilanz“

Vor kurzem hat der Bundesgesetzgeber das Asylbewerberleistungsgesetz geändert, wonach das Taschengeld in Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr als Bar-, sondern als Sachleistung erbracht werden soll. Aufgrund dieser Gesetzesnovelle hat der Landkreis Altötting vor knapp drei Wochen als erste Kommune die sogenannte „Refugee Card“ eingeführt.

Erwachsene Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung in der Lohgerberstraße in Neuötting können mit der „Refugee Card“ bei insgesamt 14 Akzeptanzstellen aus unterschiedlichsten Branchen in Höhe des Ihnen zustehenden Taschengeldbetrages einkaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Nach den ersten Wochen der Nutzung haben Landrat Erwin Schneider und seine Mitarbeiter eine erste Bilanz gezogen, und die fällt eindeutig positiv aus: Rund 200 Karten, von denen etwa 90 Prozent genutzt worden seien, wurden bislang ausgegeben. Sowohl die Ausgabe der Karten als auch deren Nutzung verlief einwandfrei. Über 1000 Transaktionen wurden bislang ohne Probleme abgewickelt und auch Nachfragen bei den Akzeptanzpartnern ergaben ebenfalls ausschließlich erfreuliche Rückmeldungen.

„Mit der Einführung der Refugee Card haben wir Mut bewiesen und als erste Kommune überhaupt die Vorgaben des Gesetzgebers umgesetzt“, erklärt Schneider. „Dass diese Einführung so gut und tadellos funktioniert hat und wir eine spürbare Entlastung im Landratsamt erreicht haben, freut mich sehr. Zudem  haben wir geschafft, dass das Taschengeld hier in der Region bleibt und nicht ins Ausland transferiert wird. Ich hoffe daher sehr, dass unser Beispiel in Deutschland Schule machen wird und viele Landkreise sich zu einer Einführung einer Refugee Card entschließen werden.“

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