Am Samstag, 21. Januar, waren einige Veranstaltungen in und um Wasserburg angekündigt worden. Die Polizeiinspektion Wasserburg hatte dabei ein strenges Auge auf Jugendschutz und Veranstaltungsauflagen und mischte sich zivil unter das Partyvolk.
Bei einer größeren Party wurden hierdurch etliche Minderjährige nach Mitternacht angetroffen. Der Veranstalter hatte seine Einlasskontrollen nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt und muss wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz mit einem Bußgeld rechnen. Eigentlich sollte man meinen, dass dann erst recht penibel auf Vorschriften und Auflagen geachtet werden würde, um nicht ein zweites Mal negativ aufzufallen. Doch genau das passierte, denn bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass das genehmigte Veranstaltungsende nicht eingehalten worden war. Auch hierfür wird er sich vor dem Landratsamt verantworten müssen. Doch nicht nur „schwarze Schafe“ tummeln sich in diesem Gewerbe. Verdeckte Überprüfungen bei anderen Lokalitäten ergaben keine Gründe zur Beanstandung.
nb