Die Polizei Wasserburg nahm die neue Beschilderung in der Hofstatt zum Anlass, an den letzten drei Wochenenden diese verkehrsrechtlich zu begleiten und führten dazu, jeweils am Samstag und Sonntag Verkehrskontrollen mit dem Charakter einer Verkehrsprävention-Aktion durch.
Dies bedeutete, dass bei dieser Kontrollaktion in die Hofstatt einfahrende Kraftfahrzeuge nach dem Grund der Einfahrt befragt wurden. Je nach Ergebnis durften die Verkehrsteilnehmer weiterfahren oder mussten abgewiesen werden. Stets wurden die Fahrer über die Neuregelung unterrichtet. Von gebührenpflichtigen Verwarnungen wurde dabei erstmal abgesehen.
Bis auf das Osterwochenende, bei den es sowohl einsatzbedingt als auch unter bewussten Weglassen des Ostersonntagmorgens nur zu einer kurzen Kontrollaktion kam, konnten an den restlichen beiden Wochenenden rund 60 Kfz-Führer angehalten und befragt werden. Die Kontrollen dauerten dabei von einer halben bis hin zu eineinhalb Stunden.
Die Polizei kann zusammenfassend berichten, dass die Aktion von den Kfz-Führern weitetestgehend positive Resonanz erhielt. Der Großteil war über die neue Regelung durch die Medien gut informiert. Nur ein Verkehrsteilnehmer gab an, die Beschilderung nicht zu kennen und diese bei der Einfahrt auch nicht gesehen zu haben. Vergleichsweise wenige Verkehrsteilnehmer, sprich sechs Personen, mussten abgewiesen werden, weil sie keine ausreichende Begründung vorweisen konnten, die sie zur Einfahrt in den Anlieger-Bereich berechtigte.
Ab dem kommenden Wochenende wird die Polizei beim Antreffen von Kfz im Anlieger-Bereich stichpunktartig wieder „normale“ Verkehrskontrolle durchführen. Kraftfahrzeugführer, die sich unberechtigt dort aufhalten, müssen dann mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen.
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