Novemberhilfe: Hier können die Anträge gestellt werden
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Novemberhilfe: Hier können die Anträge gestellt werden

Am letzten Montag begann der von der Bundesregierung angekündigte Lockdown Light. Für vier Wochen steht die gesamte Kulturbranche quasi still: Theater, Konzerthäuser, Kinos, Freizeiteinrichtungen etc. müssen schließen, das öffentliche Leben wird heruntergefahren. Erneut trifft es die Kultur- und Kreativbranche besonders hart.

Ein kleiner Lichtblick ist die angekündigte Wirtschaftshilfe (sogenannte Novemberhilfe) für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen mit bis zu 50 Mitarbeitenden.

Der Erstattungsbetrag soll 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes im November 2019 betragen, für nach November 2019 gegründete Unternehmen gilt der Vergleich mit den durchschnittlichen Wochenumsätzen von Oktober 2020 für angefallene Fixkosten.
Die Anträge werden gerade vom Ministerium erarbeitet und es steht noch nicht fest, wann sie online sind.

Die Anträge sollen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe online unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können .

Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung des Ministeriums bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201029-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html.

Lesen Sie hier:
Kein Filmtipp: Der Vorhang ist zu”

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