Muttertagswunsch: Was sich unsere Mütter wirklich wünschen!
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Muttertagswunsch: Was sich unsere Mütter wirklich wünschen!

Sonntag ist Muttertag. Zu fragen, was sich aktuell Mütter für den Tag zu Ehren der Mutter und der Mutterschaft wünschen, trendet derzeit in den Sozialen Netzwerken. Inspiriert von der alleinerziehenden Bloggerin des Weblogs „Mutterseelesonnig“ hat die ebenfalls alleinerziehende Christine Finke vom Blog „Mama-arbeitet“ gemeinsam mit dem Interviewprojekt „family unplugged“ und weiteren Mitstreiterinnen am 1. Mai eine Online-Kampagne gestartet, die auf Twitter unter dem Hashtag #muttertagswunsch zusammenfasst, was Mütter wirklich wollen: Ersten Antworten zufolge wünschen sie sich statt Pralinen, Gedichte und Blumen eher Freizeit, bezahlbaren Wohnraum, familienfreundliche Chefs oder eine andere Steuerklasse.

Christine Doering formuliert auf Twitter unverblümt: „Ich brauche kein Mitleid, ich brauche ein faires, konsequentes und kinderorientiertes Familienrecht!“ Die „Alltagspiratin“ twittert: „Ich brauche keine Blumen. Ich brauche ein Steuerrecht, das dort entlastet, wo Kinder sind. Nicht wo ein Trauschein ist.“ Und Dr. Alexandra Widmer aka @starkundallein schreibt: „Ich wünsche mir eine offizielle Gleichstellung aller #Familienmodelle.“ Bis zum 15. Mai bündeln die Initiatorinnen alle vorgebrachten Wünsche, um sie demnächst als ordentlichen Forderungskatalog offiziell der Bundesregierung zu übergeben. Und damit die Online-Kampagne noch mehr Schlagkraft erhält, sind inzwischen unter dem Hashtag #vatertagswunsch auch Väter aufgerufen, ihre Forderungen in den Sozialen Netzwerken mitzuteilen. Damit gilt die Initiative nicht nur alleinerziehenden Müttern, selbst wenn die Idee von ihnen stammt.

Die Online-Kampagne kommt zu einem Zeitpunkt, wo dem Bundestag der „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ zur Beschlussfassung vorliegt. Der Entwurf zur Rechtsvereinfachung sieht zahlreiche Änderungen bei den Leistungen und im Verwaltungsverfahren vor. Ziel sei es, „dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten und die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jobcentern anzuwendenden Verfahrensvorschriften vereinfacht werden“. In armen Familien könnte das Gesetz jedoch zu mehr Streit um Geld und Umgangsrecht zwischen getrennt lebenden Eltern führen. So soll Alleinerziehenden in der Grundsicherung für jeden Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, das Sozialgeld fürs Kind gestrichen werden: neun Euro für Sechs- bis 14-Jährige und 10,20 Euro für 14- bis 18-Jährige. Diesen Betrag soll dann der andere Elternteil für sich reklamieren können.

Bislang mussten Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, schon mit finanziellen Einbußen rechnen, wenn das gemeinsame Kind mit dem anderen Elternteil Zeit verbringt. Denn in dieser Zeitspanne bildet jener Elternteil mit dem Kind eine „temporäre Bedarfsgemeinschaft“, hat folglich Anspruch auf das anteilige Sozialgeld des Kindes. Diese Verwaltungspraxis wurde allerdings je nach Kommune unterschiedlich gehandhabt. Tritt das Gesetz in Kraft, soll auch dann gekürzt werden, wenn der andere Elternteil selbst nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Das würde dazu führen, dass Alleinerziehende, zumeist Frauen, bei weiter laufenden Fixkosten wie Strom und Versicherung mit einem geringeren Haushaltsbudget klarkommen müssten. Unter Berücksichtigung, dass fast 40 Prozent der Alleinerziehenden voll oder ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen sind, wären rund 628.000 Haushalte betroffen, darunter auch 21.000, die trotz Vollzeiterwerbstätigkeit aufstocken müssen.

Der „Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb)“ hat den Entwurf zur Rechtsvereinfachung analysiert und sieht in ihm keine sachgerechte und systematisch durchdachte Lösung für die Probleme von Kindern getrennt lebender Eltern und von Alleinerziehenden im Grundsicherungsrecht. Daher lehnt der djb eine Kürzung der Leistungen in der Bedarfsgemeinschaft des hauptverantwortlichen Elternteils, in der Regel die Mutter, ab, da diese Kürzung zu einer Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums führe. Vielmehr fordert der djb, „den zusätzlichen Bedarf infolge Umgangs anzuerkennen und einen entsprechenden Anspruch auf Mehrbedarf gesetzlich zu verankern, und zwar ohne Kürzung des Sozialgeldanspruchs im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils“, zumeist also der Mutter. Spannend wird sein, inwieweit die aktuelle Online-Kampagne diese Problematik einzubeziehen vermag.

Olaf Konstantin Krueger

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