Am frühen Mittwochmorgen, 22. Mai, ereignete sich in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Burghausen ein Vorfall, bei dem eine 35-Jährige ihrer Tochter mit einem Messer erhebliche Verletzungen zugefügt haben soll. Die Kriminalpolizei Mühldorf a. Inn ermittelt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes. Die Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen.
Am Mittwoch, 22. Mai, gegen 3.50 Uhr wurde über die Integrierte Leitstelle Traunstein mitgeteilt, dass in Burghausen eine Frau ihr Kind verletzt habe. Bei Eintreffen der sofort alarmierten Rettungskräfte konnten bei dem Mädchen erhebliche Schnitt- und Stichverletzungen im Bereich von Hals und Gesicht festgestellt werden. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht gegen die Frau der Verdacht, in der Wohnung zu einem Messer gegriffen und hiermit ihre Tochter durch mehrere Stiche und Schnitte im Bereich des Halses sowie im Gesicht erheblich verletzt zu haben. Die dringend Tatverdächtige konnte bei Eintreffen der polizeilichen Einsatzkräfte vorläufig festgenommen werden. Das vierjährige Mädchen wurde mit schweren Verletzungen durch eine Rettungswagenbesatzung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Dort wurden die zu diesem Zeitpunkt lebensgefährlichen Verletzungen sofort operativ versorgt.
Die ersten Ermittlungen vor Ort erfolgten durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion Burghausen mit Unterstützung der Polizeiinspektion Altötting. Noch am selben Morgen übernahm der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein vor Ort die weiteren Untersuchungen. Unterstützt vom Fachkommissariat für Spurensicherung wird das Verfahren nun durch das Fachkommissariat eins der Kriminalpolizeistation Mühldorf a. Inn bearbeitet. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein erfolgen jetzt die weiteren Ermittlungen gegen die 35-jährige deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes.
Die sachleitende Staatsanwaltschaft Traunstein beantragte aufgrund des vorliegenden Sachverhalts einen Unterbringungsbefehl gegen die dringend Tatverdächtige. Diese wurde am Nachmittag des 22. Mai dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Traunstein vorgeführt, welcher dem Antrag folgte und einen entsprechenden Unterbringungsbefehl erließ. Die 35-Jährige wurde anschließend in ein psychiatrisches Krankenhaus verbracht.