Die Wochen- und Bauernmärkte im Landkreis Mühldorf sind ein beliebter Treffpunkt: auch während der Corona-Krise können sich die Kunden dort mit regionalen Produkten eindecken.
Seit Tagen müssen die Menschen in ganz Bayern in Geschäften und im Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auf den Wochenmärkten im Landkreis Mühldorf gilt ein generelles Maskengebot.
Die Märkte werden zwar im Freien abgehalten, aufgrund des regen Treibens kann hier jedoch nicht immer der geforderte 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. Daher empfiehlt das Landratsamt dringend, auch auf den Wochenmärkten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Seit vergangenen Montag dürfen auch Geschäfte bis 800 Quadratmeter wieder öffnen. Das gilt nun auch für größere Läden – vorausgesetzt sie begrenzen ihre Verkaufsfläche auf die 800 Quadratmeter.
Die Ladeninhaber bzw. Betreiber müssen gewährleisten, dass die Hygienestandards und Mindest-abstände eingehalten werden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Schutz tragen.