In Deutschland sind seit dem 30. Oktober vermehrt Wildvögel gefunden worden, die mit dem hochpathogenen Geflügelpestvirus (H5N8) infiziert waren. Funde gibt es bisher in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Erste Ausbrüche bei privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen wurden auch in Schleswig-Holstein und den Niederlanden gemeldet. Gleichzeitig ist der Vogelzug in vollem Gange und dürfte in den kommenden Wochen durch Kälteeinbrüche weiter zunehmen.
Diese Bedingungen begünstigen eine Übertragung und Ausbreitung des Virus. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Übertragung des Virus durch direkten oder indirekten Kontakt in Nutzflügelhaltungen oder Vogelbestände derzeit als hoch ein.
Vor diesem Hintergrund weißt das Staatliche Veterinäramt Rosenheim darauf hin, dass ein Überspringen des Erregers auf Haus- und Nutzgeflügel bereits im Vorfeld wirksam verhindert werden sollte.
In gewerblichen und privaten Geflügel- und Vogelhaltungen, egal welcher Größe, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung sollten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden. Dazu gehören:
• Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen müssen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion versehen sein oder es müssen vor Betreten des Stalles die Schuhe gewechselt werden.
• Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung getragen werden, um das Virus nicht durch die Straßenkleidung einzubringen.
• Vor Arbeiten im Stall sollten die Hände gewaschen werden.
• Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhaltern kein Futter in unmittelbarer Nähe der Ställe angeboten wird.
• Der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall muss auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden.
• Die eigenen Tiere sollten nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind.
• Das Geflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.
• Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für wildlebende Vögel unzugänglich aufbewahrt werden.
• Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild oder dessen Ausscheidungen in Berührung gekommen sind, zu Geflügel.
Landkreis Rosenheim: Bürger sind aufgefordert, auffällige oder tote Wasser- oder Wildvögel nicht anzufassen, sondern umgehend beim Landratsamt Rosenheim telefonisch unter 0 80 31/3 92 01 zu melden.
Landkreis Mühldorf a. Inn: Wer seinen Geflügelbestand noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim Landratsamt Mühldorf a. Inn, Veterinäramt, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. Inn unter der E-Mail: vetamt@lra-mue.de melden. In der schriftlichen Meldung genügt es Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z. B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Das bereitgestellte Formular „Anzeige einer Geflügelhaltung“ ist auf der Internetseite des Landratsamtes Mühldorf a. Inn unter lra-mue.de zu finden.
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