Am Samstag, 13. Juni 2020, wurde bei der Polizei eine Grillstelle am Jenbach in Bad Feilnbach mitgeteilt. Bei der Überprüfung gegen 14.30 Uhr, konnte eine 5-köpfige Familie aus Rosenheim angetroffen werden, welche dabei war ein Lamm zu grillen.
Auf Grund einer bayerischen Regelung ist dies im Umkreis von 100 Meter zu einem Wald jedoch nicht erlaubt, sofern man nicht die dafür erforderliche Erlaubnis besitzt. So dürfen nach dem Bayerischen Waldgesetzt die Bürgerinnen und Bürger ohne Erlaubnis keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben, unverwahrtes Feuer anzünden oder brennende/glimmende Sachen wegwerfen bzw. unvorsichtig handhaben. Im Zeitraum von 1. März bis 31. Oktober darf in einem Wald generell nicht geraucht werden.
Der Familie wurde deshalb das Grillen untersagt. Sie mussten noch vor Ort das Feuer löschen und es wird dem Landratsamt Rosenheim eine Ordnungswidrigkeitenanzeige vorgelegt.
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