Kosten, Teststellen und Regelwerk – Corona-Tests im Landkreis Mühldorf
Die Bundesfreiwilligendienstleistende Emily Frick von der DLRG und ihre Kolleginnen und Kollegen erwarten die Studierenden am Campus Mühldorf a. Inn zum Schnelltest. Foto: Landratsamt Müheldorf a. Inn
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Kosten, Teststellen und Regelwerk – Corona-Tests im Landkreis Mühldorf

Corona-Tests sind ab Montag, 11. Oktober, grundsätzlich kostenpflichtig. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Personengruppen. Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests haben laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem:

  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können
  • Kinder unter 12 Jahren sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Jugendliche von 12 bis 18 Jahren sowie Schwangere noch bis zum 31.12.2021
  • Personen, die sich auf Anordnung des Gesundheitsamts aus einer angeordneten Quarantäne freitesten müssen
  • Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patienten, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in bestimmten Einrichtungen (mit Testkonzept) wie z.B. Alten-, Pflege- und Behindertenheime, Krankenhäuser, Asyl- und Obdachlosenunterkünfte

Anspruch auf kostenlose PCR-Tests haben insbesondere folgende Gruppen:

  • Personen, die einen Test zur Aufnahme in eine bestimmte Einrichtung benötigen
  • Kontaktpersonen auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder nach Warnhinweis in der Corona-Warn-App
  • Personen mit positivem Schnelltest- oder Poolingtest-Ergebnis, die bis zum Erhalt des PCR-Ergebnisses in Quarantäne bleiben müssen
  • Beschäftigte, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher von bestimmten Einrichtungen, wenn dort ein positiver Fall festgestellt wurde (auf explizite Anordnung durch die Einrichtungsleitung oder dem Gesundheitsamt)

Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Liste. Genaue Details sind der Coronavirus-Testverordnung – TestV des Bundesministeriums für Gesundheit zu entnehmen. Das Ministerium bietet eine Übersicht mit Fragen und Antworten zu Covid-19-Tests an: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html#c22215

An den kommunalen Testzentren dürfen künftig keine kostenpflichtigen Tests durchgeführt werden. Für den Landkreis Mühldorf a. Inn bedeutet das, dass am Volkfestplatz in Mühldorf ab 11. Oktober nur noch diejenigen Personen einen kostenfreien PCR-Test bekommen, die unter die oben genannten Personengruppen fallen.

Alle anderen müssen Tests bei privaten Anbietern durchführen lassen. Nach derzeitigem Stand bieten neben den Hausärzten folgende Apotheken im Landkreis ab 11. Oktober kostenpflichtige Corona-Schnelltests an:

  • Antonius Apotheke, Waldkraiburg
  • Jakobs Apotheke, Buchbach
  • Johannes Apotheke, Neumarkt-St. Veit
  • Stadtapotheke, Neumarkt-St. Veit
  • Josef Apotheke, Aschau am Inn

Die DLRG bietet weiterhin an folgenden Stationen Schnelltests an:

  • Eisstadion in Waldkraiburg
  • An der Ahamer Straße 18 in Mühldorf a. Inn
  • Bürgersaal in Haag i. OB.

Informationen zu Betriebszeiten, Anmeldung und FAQ sind zu finden unter www.coronatest-muehldorf.de

Zusätzlich bietet die DLRG ab Mitte Oktober auch PCR-Tests an der Ahamer Str. 18 in Mühldorf an. Auch hierfür ist eine vorherige Anmeldung unter www.coronatest-muehldorf.de notwendig.

Die Kosten an den Teststationen der DLRG belaufen sich auf 18 Euro für Schnelltests sowie auf 80 Euro für PCR-Tests.

Eine Sonderregelung gilt für Studierende. Sie haben noch bis 30.11.2021 Anspruch auf kostenfreie Tests. Die DLRG bietet deshalb direkt vor Ort am Campus täglich morgens und mittags Schnelltests für die Studierenden an.

Eine Übersicht aller Testmöglichkeiten im Landkreis Mühldorf a. Inn ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden und wird laufend aktualisiert: https://www.lra-mue.de/buergerservice/fachbereiche/gesundheitsamt/aktuelle-gesundheitsinfos/testmoeglichkeiten.html.

So haben die Jugendlichen im Landkreis Mühldorf gewählt!

Ein liebevoller Streifzug durch Mühldorf a. Inn

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