InnKlinikum hebt Besuchsverbot auf
Endlich kann man die Krankenhäuser wieder betreten und Besuche abstatten. Dabei gibt es noch viele Regeln zu beachten. Foto: Myléne
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InnKlinikum hebt Besuchsverbot auf

Ab Montag, 25. April, können die Patientinnen und Patienten unter bestimmten Voraussetzungen wieder besucht werden.

Ab sofort sind im InnKlinikum an seinen Standorten in Altötting, Mühldorf, Burghausen und Haag wieder Besuche von Patientinnen und Patienten möglich. Aus Gründen des Infektionsschutzes müssen für einen Besuch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Täglich darf ein Patient von einer einzigen Person für maximal eine Stunde besucht werden.
– Der Besucher benötigt für den Zutritt einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) von einer offiziellen Teststation oder Apotheke.
– Es besteht in der Klinik eine strikte FFP2-Maskenpflicht. Die FFP2-Maske muss selbst mitgebracht und
während des gesamten Besuchs getragen werden, auch im Patientenzimmer.
– Besucher, die selbst Krankheitssymptome haben (z.B. Atemwegserkrankungen und Fieber), dürfen die Klinik nicht betreten.
Patienten, die isoliert untergebracht sind (z.B. aufgrund einer Corona-Infektion) dürfen grundsätzlich nicht besucht werden.

Die Besuchszeiten sind am Wochenende und an den Feiertagen von 10 Uhr bis 16 Uhr und während der Woche von 12 Uhr bis 17 Uhr. Erweiterte Besuchsmöglichkeiten bestehen für die Begleitung Sterbender und Gebärender (durch den Partner) oder für Kinder in der Pädiatrie durch die Eltern. Ausnahmeregelungen gibt es auch für die Intensiv- und IMC-Stationen sowie für Versorgungs- und Betreuungspersonen mit konkretem Patientenauftrag. Das InnKlinikum bittet darum, in solchen Fällen vor einem Besuch Kontakt mit der behandelnden Station aufzunehmen.

 

Gesprächsformat „Landrat Live“: Impfpflicht im Fokus der ersten 20 Termine – Heimerl: „Immer sachlich und konstruktiv“

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