Haftbefehle und Strafanzeigen bei Grenzkontrollen
Foto: BPol

Haftbefehle und Strafanzeigen bei Grenzkontrollen

Die Bundespolizei stellt in der Kontrollstelle auf der A93 neben Migranten ohne Papieren auch immer wieder Urkundenfälscher, Autofahrer ohne gültigen Führerschein, abhanden gekommene Fahrzeuge oder polizeilich gesuchte Personen fest.

Am Mittwoch, 7. Februar, verhafteten die Kontrollbeamten in den frühen Morgenstunden einen Georgier in einem Reisebus. Der 28-Jährige war laut Fahndungscomputer wegen Diebstahls zu 600 Euro verurteilt worden. Da er die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, musste er ersatzweise im Bernauer Gefängnis eine 30-tägige Freiheitsstrafe antreten. Einem Serben hingegen blieb ein 60-tägiger Haftaufenthalt erspart, da er seine Justizschulden in Höhe von 1.200 Euro begleichen konnte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vor.

Gleich mehrere Männer mussten bis Mittwochnachmittag in der Kontrollstelle auf der Inntalautobahn ihre Autos stehen lassen. So hatte ein 40-jähriger Schwede lediglich einen befristet ausgestellten Führerschein, der bereits 2016 abgelaufen war. Einem 27-jährigen Russen war von deutschen Behörden das Recht aberkannt worden, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Dieselbe Aberkennung stellten die Beamten auch bei einem gleichaltrigen indischen Autofahrer fest. Die verständigte Rosenheimer Verkehrspolizei beziehungsweise Polizeiinspektion Fahndung übernahm gegen die drei Fahrzeugführer die jeweiligen Ermittlungen. Wegen Hehlerei ermittelt die Polizeiinspektion Fahndung gegen einen kasachischen Staatsangehörigen. Er saß am Steuer eines Pkws, dessen Typenschild augenscheinlich gefälscht worden war. Erste Nachforschungen bei der Kontrolle der Bundespolizei auf der A93 haben ergeben, dass es sich bei dem Wagen mit einem Wert von etwa 20.000 Euro um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.

In die Justizvollzugsanstalt Gablingen brachten die Bundespolizisten einen Ghanaer, der ebenfalls nahe Kiefersfelden gestoppt worden war. Bei der Durchsuchung des 47-Jährigen fanden die Beamten einen italienischen Führerschein, der als Fälschung entlarvt werden konnte. Aufgrund der klaren Sachlage wurde der in Italien registrierte Afrikaner bereits einen Tag nach seiner Festnahme in einem „beschleunigten Verfahren“ vom Rosenheimer Amtsgericht wegen des Urkundendelikts zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro verurteilt. Mangels finanzieller Möglichkeiten musste der Verurteilte ersatzweise für 70 Tage ins Gefängnis.

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