Haft für Schleuser
Foto: BPol

Haft für Schleuser

Ein 50-jähriger Syrer ist am Donnerstag, 16. November, am Rosenheimer Amtsgericht zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Liste der von ihm begangenen Straftaten ist umfangreich: Einschleusen von Ausländern in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.

Der Verurteilte war Ende Mai auf der A93 von der Bundespolizei festgenommen worden. Bei der Grenzkontrolle auf Höhe Kiefersfelden missachtete er zunächst die Anhaltesignale der Beamten und fuhr mit seinem Auto davon. Nach kurzer Verfolgung konnte er jedoch gestoppt werden. In seinem Wagen befanden sich vier Landsleute, die keine Papiere hatten. Wie sich herausstellte, war der syrische Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins.

Er wurde am Tag nach seiner Festnahme von der Bundespolizei beim Amtsgericht in Rosenheim vorgeführt. Dort randalierte er, attackierte Justizbeamte wie auch Bundespolizisten und beleidigte diese. Als er nach seiner Vorführung in den Polizeiwagen einsteigen sollte, sperrte er sich erneut gewaltsam und beschädigte das Dienstfahrzeug. Er musste mit Handschellen gefesselt zur Justizvollzugsanstalt gebracht werden, um die angeordnete Untersuchungshaft anzutreten. Als er nun Mitte November zur Hauptverhandlung ins Rosenheimer Amtsgericht zurückkehrte, kassierte er das Urteil für seine nachgewiesenen Taten.

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