Beginnend zum Freitag, 1. März, müssen Kraftfahrzeuge, die nicht zulassungspflichtig sind, mit einem neuen Versicherungskennzeichen versehen werden. Die gesetzlichen Regelungen finden sich überwiegend in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), darunter fallen zum Beispiel Mofas, Pedelec`s oder Roller.
Das neue Versicherungsjahr beginnt zum 1. März und endet Ende Februar des nächsten Kalenderjahres. Jedes Jahr wird durch eine der drei Farben gekennzeichnet, dies sind die Farben Grün/Blau/Schwarz im Wechsel. Für das Versicherungsjahr 2019/20 gilt die Farbe Grün und löst deshalb zum 1. März die Farbe Blau ab. 2020/21 ist dann die Farbe schwarz an der Reihe und so wechseln sich jährlich diese drei Farben immer zum Stichtag 1. März ab.