Geflügelpest in Schwindegg nachgewiesen
Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass ab sofort im gesamten Landkreis Mühldorf a. Inn kein Geflügel mehr im Freien gehalten werden darf. Foto: Pixabay
Prosepkt Box

Geflügelpest in Schwindegg nachgewiesen

+++ Update +++ Geflügelpest: Sperrbezirk wird zum 27. April aufgehoben und wird Beobachtungsgebiet – Aufstallungspflicht weiterhin für den gesamten Landkreis +++ Update +++

Im Landkreis Mühldorf a. Inn ist am 1. April  in einem Nutz-/Haustierbestand in der Gemeinde Schwindegg ein Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Da in den Restriktionszonen bisher keine weiteren Fälle von Geflügelpest festgestellt wurden, kann (sofern bis dahin weiterhin keine Fälle auftreten) der Sperrbezirk mit Wirkung ab Dienstag,  27.4.21, aufgehoben werden.

Die bisher im Sperrbezirk befindlichen Betriebe liegen ab diesem Tag im Beobachtungsgebiet und müssen die entsprechenden Vorgaben einhalten. Diese sind den entsprechenden Allgemeinverfügungen zu entnehmen. Die Allgemeinverfügungen dazu sind auf der Internetseite des Landratsamts unter der Rubrik Amtsblätter (Amtsblatt Nr. 32 und Amtsblatt Nr. 44) veröffentlicht:  https://www.lra-mue.de/buergerservice/amtsbl-tter.html.

Die bestehende Pflicht für das Aufstallen von Geflügel im gesamten Landkreis bleibt weiterhin bestehen (Amtsblatt Nr. 33). Das Landratsamt weist daher ausdrücklich darauf hin, dass auch weiterhin im gesamten Landkreis Mühldorf a. Inn kein  Geflügel im Freien gehalten werden darf. Möglich ist neben der Haltung im Stall nur noch die Haltung in sog. Wintergärten (geschlossenes Dach und Seitenabgrenzung mit z.B. dichten Netzen).

Unter Geflügel fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel (z.B. Strauße, Emus und Nandus), Wachteln, Enten und Gänse. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

+++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++

Aufstallungspflicht für gesamten Landkreis!

Im Landkreis Mühldorf a. Inn ist in einem Nutz-/Haustierbestand in der Gemeinde Schwindegg ein erster amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N8 nachweisen. Alle 64 Hühner und Enten der betroffenen Geflügelhaltung wurden gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet.

Sperrbezirksrahmen
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- bzw. Haustierbestände zu verhindern, wurden entsprechend der Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 Kilometer und ein Beobachtungsgebiet mit einer Ausdehnung von 10 Kilometer festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. Der Sperrbezirk umfasst Teile der Gemeindegebiete Schwindegg, Buchbach, Obertaufkirchen und Ampfing.

Im Beobachtungsgebiet befinden sich die Gemeinden Schwindegg, Buchbach, Rattenkirchen, Oberbergkirchen und Helden- stein sowie Ortsteile der Gemeinden Obertaufkirchen, Ampfing, Schönberg, Lohkirchen, Zangberg, Aschau am Inn und Reichertsheim.
Aufgrund der durch den Landkreis Erding eingerichteten Restriktionsgebiete befinden sich auch Teile der Gemeinde Maitenbeth in einem Beobachtungsgebiet.

Allgemeinverfügung erlassen
Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen im Detail hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Inter- netseite des Landratsamts unter der Rubrik Amtsblätter veröffentlicht: lra-mue.de/buergerservice/amtsbl-tter.html.

Seit dem 12. März gilt bereits eine Aufstallpflicht für Geflügel für alle privaten und gewerblichen Tierhalter in den Risikobereichen um die Flüsse Inn, Rott und Isen, um einer Infektion über Wildvögel vorzubeugen. Mit Wirkung zum 2. April gilt die Aufstallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis. Die bisher angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen und Dokumentationspflichten vom 2.2.2021 sowie 12.3.2021 behalten nach wie vor Ihre Gültigkeit.

Vor Wildvögeln sichern
Unter Geflügel fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel (z. B. Strauße, Emus und Nandus), Wachteln, Enten und Gänse.
Das Geflügel muss in geschlossenen Ställen gehalten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Ansteckungsgefahr für den Menschen?
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte aber vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.

Aktuelle Infos zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit lgl.bayern.de unter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar.

Lesen Sie hier:
Corona-Krise: Kundgebungen in Mühldorf gegen „ewigen Lockdown“
Polizeipräsidium Oberbayern Süd rüstet sich für Ausflugsverkehr
Unbill für Biker: Sperrschilder auf ungeeigneten Wegen?
Berichte aus der Region lesen Sie hier.

Aktuelle Ausgaben

Rosenheim

Rosenheim

Wasserburg

Wasserburg

Inntal

Inntal

Mangfalltal

Mangfalltal

Inn-Salzach

Inn-Salzach

Mühldorfer Wochenblatt

Muehldorfer Wochenblatt

Freizeit Spezial

Freizeit Spezial