Gefälschtes Visum – Einreise verweigert
Foto: Bundespolizei

Gefälschtes Visum – Einreise verweigert

Die Bundespolizei hat am Sonntag, 17. Dezember, bei Grenzkontrollen auf der A93 bei Kiefersfelden in einem Fernbus eine Tunesierin festgenommen. In ihrem Reisepass war ein falsches Visum festgestellt worden. Bei zwei weiteren Personen ergab sich ebenfalls der Verdacht der Urkundenfälschung.

In den frühen Morgenstunden kontrollierten Bundespolizisten auf Höhe der Raststätte Inntal-Ost die Insassen eines Reisebusses, der regelmäßig zwischen Italien und Deutschland verkehrt. Eine 42-Jährige wies sich lediglich mit ihrem tunesischen Reisepass aus. Auf die Frage nach einem Visum zeigte die Frau ihren abgelaufenen Pass vor. Darin entdeckten die Beamten ein Visum, das offensichtlich verfälscht worden war. Die Tunesierin versuchte zu beschwichtigen und gab an, zwar von der Verfälschung gewusst zu haben, jedoch nicht dafür verantwortlich zu sein. Dies half ihr aber nicht, denn sie wurde wegen Urkundenfälschung angezeigt. Auf Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft musste sie 500 Euro Sicherheitsleistung hinterlegen. Anschließend wurde ihr die Einreise verweigert und sie musste die Bundesrepublik wieder verlassen.

Bereits am Samstag, 16. Dezember, nahmen Rosenheimer Schleierfahnder in einem Nachtzug einen 32-Jährigen fest. Er hatte mit einem gefälschten portugiesischen Ausweis versucht, die Beamten über seine Staatsangehörigkeit zu täuschen. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks wurden jedoch gültige türkische Dokumente gefunden. Der Türke wird sich wegen Urkundenfälschung strafrechtlich verantworten müssen. Zur Sicherung des Strafverfahrens zahlte er 500 US-Dollar.

Ein 17-jähriger Guineer wurde an der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden in einem Fernreisebus verhaftet. Zunächst war nur sein abgelaufener Aufenthaltstitel beanstandet worden. Bei der genauen Kontrolle des guineischen Reisepasses entdeckten die Bundespolizisten Verfälschungen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Jugendliche unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Er muss sich bei seinem Vormund beim Ausländeramt melden.

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