Gassi gehen, Leinen los
Foto: Tasso e. V.

Gassi gehen, Leinen los

Was Hundehalter zur Leinenpflicht wissen müssen

In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regelung zur Leinenpflicht. Bundesländer, Gemeinden und Städte dürfen selbstständig entscheiden, ob und wo ein Hund an der Leine zu führen ist. Diese Regelungen können sehr unterschiedlich ausfallen: Was in einer Stadt uneingeschränkt erlaubt ist, kann in der direkten Nachbarstadt verboten sein.

Leinenpflicht wird meist für öffentliche Straßen, Fußgängerzonen, Volksfeste, Märkte, öffentliche Parkanlagen und Gärten sowie öffentliche Verkehrsmittel ausgesprochen. Hinzu kommen noch verschiedene Bestimmungen für Wald-, Jagd- und Naturschutzgebiete, die auch jahreszeitlich begrenzt sein können, zum Beispiel zum Schutz der Brutzeiten von Wildvögeln.

Leine ist nicht gleich Leine und Hund nicht gleich Hund. Viele Städte und Gemeinden regulieren die Maximallänge der Hundeleine: Meist bewegt sich die zulässige Höchstlänge zwischen ein und drei Metern. Die Leine muss aus reißfestem Material sein. Manchmal ist sogar die Nutzung von sogenannten Flexileinen geregelt. Mancherorts hängt es auch von der Größe des Hundes ab, welche Bestimmungen der Halter erfüllen muss. Für Halter von Hunden, die auf der Rasseliste ihres Bundeslandes stehen oder die im Einzelfall als gefährlich eingestuft wurden, gelten in der Regel strengere Auflagen.

Ganz gleich, in welcher Stadt der Hundefreund lebt und um welche Rasse es sich handelt: Sobald der Wunsch aufkommt, einen Hund aufzunehmen, sollten sich Tierfreunde bei der Stadtverwaltung über die aktuellen örtlichen Bestimmungen informieren.

Generell sollten sich alle Hundehalter auf dem Laufenden halten: Je nach Stadt oder Gemeinde wird ein mitunter hohes Bußgeld auferlegt, wenn Sie mit Ihrem nicht angeleintem Hund auf leinenpflichtigem Gelände angetroffen werden.
Im Gegensatz zum öffentlichen Bereich darf die Leine auf privatem Gelände in der Regel abgenommen werden. Auch in entsprechend ausgeschilderten Parkanlagen und Hundefreilaufflächen dürfen sich Hunde ohne Leine bewegen. „Die Stadtverwaltung gibt Auskunft, wo Hundewiesen zu finden sind. Auch das sollte bereits vor der Adoption eines Hundes geklärt werden. Denn wird der tägliche Auslauf als schwer umsetzbar empfunden, landen Hunde leider auch im Tierheim.

Ob ein Hund dort, wo kein Leinenzwang herrscht, ohne Leine laufen darf, hängt auch stark vom Zutrauen des Halters ab: Hört der Hund jederzeit verlässlich auf Befehle, steht einem freien Laufen nichts im Wege. Wichtig ist aber, dass er sich nie außer Sichtweite bewegt, sodass der Halter jederzeit Einfluss auf sein Verhalten nehmen kann. Die Grundkommandos, wie „Hier“, „Fuß“ und „Sitz“ sollten die Basis jeder Hundeerziehung sein.

Aktuelle Ausgaben

Rosenheim

Rosenheim

Wasserburg

Wasserburg

Inntal

Inntal

Mangfalltal

Mangfalltal

Inn-Salzach

Inn-Salzach

Mühldorfer Wochenblatt

Muehldorfer Wochenblatt

Freizeit Spezial

Freizeit Spezial