Ein Güterzug – 20 Afrikaner
Bundespolizei findet in einem Güterzug 20 Migranten in zwei Lkw-Aufliegern versteckt. Foto: Bundespolizei

Ein Güterzug – 20 Afrikaner

Die Bundespolizei hat am Mittwoch, 15. November, am Rosenheimer Bahnhof erneut Güterzüge kontrolliert. Dabei haben die Beamten insgesamt 20 Personen in nur einem Zug festgestellt. Drei von ihnen sitzen inzwischen im Gefängnis.

Am Vormittag stoppten Bundespolizisten am Bahnhof Rosenheim außerplanmäßig einen Güterzug, der vom italienischen Verona nach Köln unterwegs war. Schnell entdeckten sie bei der Kontrolle des Zuges zwei Sattelauflieger mit beschädigten Planen. Insgesamt 20 Afrikanerinnen und Afrikaner hielten sich in den beiden Lkw-Aufliegern verborgen, um unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen. Offenbar hatten sie die Oberseite der Lkw-Plane aufgeschlitzt, um sich im Inneren auf beziehungsweise zwischen der Ladung zu verstecken. Sie stammen hauptsächlich aus Nigeria, Sierra-Leone und Gambia. Ausweisen konnte sich keiner der 18 Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 15 und 38 Jahren. Die teilweise unterkühlten Migranten wurden zunächst in den Bearbeitungscontainern der Bundespolizei am Bahnhofsvorplatz versorgt und dann zur Dienststelle gebracht.

Dort fanden die Bundespolizisten heraus, dass ein 30 Jahre alter Marokkaner mit einem Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Velbert (Nordrhein-Westfalen) gesucht wurde. Die Beamten brachten ihn auf richterliche Anordnung hin in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Dort muss er sein Strafverfahren wegen räuberischen Diebstahls abwarten. Zwei junge Männer aus Burkina-Faso und Sierra Leone, gegen die eine Wiedereinreisesperre für Deutschland besteht, wurden aufgrund ihres erneuten Einreiseversuchs im beschleunigten Verfahren dem Richter vorgeführt. Dieser verhängte jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Da die Männer den Betrag nicht aufbringen konnten, wurden sie zur Ersatzhaft ins Augsburger Gefängnis eingeliefert. Zwei minderjährige Migranten konnten aufgrund ihres Alters in die Obhut des zuständigen Jugendamtes übergeben werden. Die übrigen Afrikaner wurden nach Österreich zurückgewiesen, da es ihnen offenbar nicht auf Schutz in der Bundesrepublik ankam.

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