EEG Novelle 2021 verabschiedet
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit der EEG-Novelle 2021. Foto: BMWi/Andreas Mertens
Prosepkt Box

EEG Novelle 2021 verabschiedet

Das Bundeskabinett hat Ende September die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die sogenannte EEG-Novelle 2021, verabschiedet. Altmaier: „Ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare“.

Ebenfalls im Kabinett verabschiedet wurde die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes mit Regelungen zum Ausbau der Stromnetze. Beide Gesetzentwürfe stehen im engen Zusammenhang und bedingen einander. Denn der Erneuerbaren-Ausbau muss mit dem dafür notwendigen Netzausbau synchronisiert werden, damit der Strom vom Ort der Erzeugung zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir formulieren in der Novelle erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom. Zugleich legen wir die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Wir schreiben hierzu klar und transparent die Ausschreibungsmengen für die einzelnen Erneuerbaren Energien fest und gehen hierbei an den oberen Rand der im Klimaschutzplan 2030 vorgesehenen Spannbreite – bei Photovoltaik sogar darüber hinaus. Daneben erhöhen wir die Akzeptanz für den Erneuerbaren-Ausbau und ermöglichen eine finanzielle Beteiligung der Kommunen beim Ausbau von Wind an Land. Und last, but not least achten wir auf die dringend erforderliche Synchronisation zwischen Erneuerbaren- und Netzausbau.“

Das EEG 2021 und das Bundesbedarfsplangesetz werden jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist der Abschluss der Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr.

Das EEG 2021 beinhaltet im Kern folgende Reglungen

Es werden zur Umsetzung der Beschlüsse des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung jährliche Ausschreibungsmengen für Wind an Land zwischen 2,9 und 5,8 GW, für Photovoltaik zwischen 1,9 bis 2,0 GW und für Biomasse in Höhe von 500 MW festgelegt. Hinzukommen Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen in der Festvergütung.
Die installierte Leistung bei Wind an Land erhöht sich damit von heute 54 GW auf 65 GW im Jahre 2026 und 71 GW im Jahre 2030. Die installierte Leistung von Photovoltaik erhöht sich von heute 52 GW auf 83 GW im Jahre 2026 und 100 GW im Jahre 2030.

Kosteneffizienz und Innovationskraft werden erhöht:

Die Förderkosten für Erneuerbare Energien werden durch verschiedene Einzelmaßnahmen (unter anderem Anpassung der Höchstwerte in Ausschreibungen, Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen) reduziert, es wird ein neues Ausschreibungssegment für große PV Dachanlagen geschaffen und durch Verlängerung und Aufstockung der Innovationsausschreibungen werden starke Impulse für Innovationen gesetzt.

Ereuerbare werden weiter in das Stromsystem integriert:

Es werden verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik, und bessere Steuerbarkeit der Anlagen (Smart-Meter-Gateway) gesetzt.

Der Weg in die “Post-Förderung-Ära“ wird vorbereitet:

Ausgeförderte Anlagen erhalten übergangsweise die Möglichkeit, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.

Den ausführlichen Gesetztesentwurf können sie unter bmwi.de einsehen.

Das könnte Sie auch interessieren.

Aktuelle Ausgaben

Rosenheim

Rosenheim

Wasserburg

Wasserburg

Inntal

Inntal

Mangfalltal

Mangfalltal

Inn-Salzach

Inn-Salzach

Mühldorfer Wochenblatt

Muehldorfer Wochenblatt

Freizeit Spezial

Freizeit Spezial