Betreuungsgeld, Mindestlohn, Tierschutz und Ökostrom – im August sind mehrere Neuregelungen in Kraft getreten.
Betreuungsgeld
Eltern, die ihr ab 1. August 2012 geborenes Kind nicht in einer Kita oder von einer Tagesmutter hüten lassen, erhalten künftig mehr Betreuungsgeld. Der Betrag ist von 100 auf 150 Euro im Monat gestiegen. Das Geld wird vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlt.
Mindestlohn
Maler und Lackierer erhalten einen höheren Mindestlohn, Mitarbeiter der Fleischindustrie sowie Schornsteinfeger bekommen erstmals einen. So darf künftig niemand weniger als 7,75 Euro pro Stunde erhalten. In Stufen soll der Lohn dann bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro steigen. Maler und Lackierer der alten Bundesländer verdienen jetzt mindestens 12,50 Euro, in den neuen Ländern sind es 10,50 Euro und in Berlin 12,30 Euro. Bis Mai 2016 sollen diese Löhne auf 13,10, 11,30 und 12,90 Euro steigen.
Haustierkauf
Wer künftig ein bestimmtes Tier in der Zoohandlung kauft, bekommt schriftliche Informationen mit, zum Beispiel zu Ernährung und Unterbringung. Auch für Betreiber von Hundeschulen wird es strenger: Sie müssen eine amtliche Erlaubnis beantragen. Wer Wirbeltiere – dazu zählen Hunde, Katzen, Fische und Vögel – zum Verkaufen einführen will, braucht künftig ebenfalls eine Erlaubnis der Landesbehörde.
EEG-Reform
Am 1. August ist das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, die Kosten für den Grünstrom-Ausbau für die Haushalte zu senken beziehungsweise bis 2017 zumindest stabil zu halten. Eigenstromproduzenten müssen sich nun auch an der EEG-Umlage beteiligen: ab 2017 mit 40 Prozent. Bisher waren sie befreit. Private Stromerzeuger sind davon aber ausgeschlossen. Auch Eigenheime mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt sind von der Regel ausgenommen.
Sepa
Der bargeldlose Zahlungsverkehr in Deutschland ist nach einer halbjährigen Verlängerungsfrist auf das Sepa-System umgestellt. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die internationale Kontonummer IBAN ersetzt. Sie besteht aus dem Länderkürzel DE, gefolgt von einer Prüfziffer und der ursprünglichen Bankleitzahl sowie Kontonummer. Bis Februar 2016 sind bei inländischen Überweisungen bei vielen Banken aber noch die bisherigen Verbindungsdaten zugelassen.
Anlageberatung
Ab sofort gibt es in Deutschland ein geschütztes Berufsbild des Honorar-Anlageberaters, der dieselben Anforderungen wie ein Finanzanlagenvermittler erfüllen muss. Die Finanzaufsicht Bafin führt ein Register über die geprüften Honorar-Anlageberater. Dieses kann im Internet eingesehen werden. Honorar-Anlageberater dürfen sich nur von ihren Kunden bezahlen lassen und nicht mehr für eine Provision arbeiten. Das Gesetz gilt für Wertpapiere und Vermögensanlagen. Ausgenommen sind etwa Kapitallebensversicherungen, Bausparpläne und Spareinlagen. amu