Doppelter Bürgerentscheid in Bad Endorf soll Klarheit bringen.
Die Endorfer entscheiden dieses Wochenende über den künftigen Standort von Grundschule und Hort. Zur Abstimmung stehen ein Bürgerbegehren, das für den Verbleib in der Ortsmitte eintritt, ein Ratsbegehren, das die Verlagerung zum Sportzentrum nahelegt, sowie eine Stichfrage für den Zweifelsfall. Ende Juni hat die Gemeinde die Abstimmungs-
unterlagen an die Wahlberechtigten verschickt. Die Endorfer haben bis Sonntag, 21. Juli, 18 Uhr, Zeit zum Einreichen der Briefwahlunterlagen oder zur Abgabe ihrer Stimme im Wahllokal. Ergebnisse könnten bis 20 Uhr vorliegen.
Streit um Grundschulstandort
Der doppelte Bürgerentscheid ist der vorläufige Höhepunkt einer mehrmonatigen Auseinandersetzung, deren Ausgangspunkt ein Beschluss des Marktgemeinderates im April 2018 ist, die Grundschule von der Ortsmitte an den Ortsrand zu verlagern sowie die Mittelschule abzubrechen und neu bauen zu lassen. Einem im Herbst von der Bürgerinitiative (BI) „Grundschule und Hort in der Bad Endorfer Ortsmitte“ durchgeführten Bürgerbegehrens gegen die Verlagerung verweigerte der Marktgemeinderat Mitte November aus juristischen Gründen den Zulässigkeitsbeschluss. Die BI erhob dagegen zwar keine Klage, da die Bearbeitungszeit der Verwaltungsgerichte zu lang sei, startete aber Ende Dezember ein zweites Bürgerbegehren, dessen Formulierungen laut BI-Sprecher Robert Staber nun „wasserdicht“ waren.
Mitte März beschloss der Marktgemeinderat zum einen die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens, zum anderen ein konträres Ratsbegehren. Dem folgte Ende April ein Ratsbeschluss, den Bürgerentscheid in Form einer Briefwahl zum 21. Juli durchzuführen. Ende Juni verschickte die Gemeinde die Wahlunterlagen an die Endorfer. Unterdessen wirbt die BI für die Teilnahme am doppelten Bürgerbescheid auch plakativ mit Verweis auf einen Ausspruch der Staatssekretärin im Bayerischen Kultusministerium, Anna Stolz (Freie Wähler): „Nicht nur die Kirche, auch die Schule muss im Dorf bleiben!“
Ablauf des Bürgerbescheids
Beim doppelten Bürgerbescheid hat jeder Wahlberechtigte drei Stimmen. Mit dem Stimmzettel wird einerseits über das Bürgerbegehren „Grundschule und Hort in der Bad Endorfer Ortsmitte“, andererseits über das Ratsbegehren „Grundschule mit Hort am Standort der Mittelschule neben dem Sportzentrum“ entschieden und in einer Stichfrage klargestellt, was im Falle, dass beide Bürgerbegehren in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich bejaht werden, dann gelten solle.
Die Sichtweisen sowohl der Marktgemeinde als auch der BI sind online abrufbar: bad-endorf.de und schule-in-endorf.de. okk