Rosenheim — Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2020 des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd weist mit 54.141 Straftaten die geringste Kriminalitätsbelastung der letzten zehn Jahre auf. Wohnungseinbrüche, Diebstahlsdelikte, Gewaltkriminalität, Vermögens- und Fälschungsdelikte, Cybercrime: allesamt rückläufig. Nur Callcenter-Betrug, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere Kinderpornographie, Rauschgiftkriminalität und politisch motivierte Kriminalität sind gestiegen. Drei Viertel aller Straftaten wurden aufgeklärt: Beleg für „den hohen und etablierten Sicherheitsstandard im südlichen Oberbayern“, so Polizeipräsident Robert Kopp. Die Zahlen müssten jedoch im Lichte der Corona-Krise betrachtet werden, zumal mit der Überwachung der Einhaltung der Infektionsschutzverordnungen ein neues Aufgabenfeld entstanden sei. Die erforderlichen Maßnahmen zu erläutern, werde jedoch „von Tag zu Tag schwerer“. Ein Blick in die Sozialen Netzwerke scheint dies zu bestätigen. Spurensuche.
Der Schutzbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd (PP OBS) umfasst die kreisfreie Stadt Rosenheim sowie die neun Landkreise Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf am Inn, Rosenheim, Traunstein und Weilheim-Schongau – mithin 1,287 Millionen Einwohner in 245 Kommunen. „Ich sehe es als gemeinsame Aufgabe von Politik, Justiz und Polizei, den Bürgerinnen und Bürgern im südlichen Oberbayern zu vermitteln, dass die objektive Sicherheit über Maß gewährleistet ist und sich die Menschen hier sicher fühlen können“, erklärt Polizeipräsident Robert Kopp. Das Risiko, im südlichen Oberbayern Opfer einer Straftat zu werden, sei deutlich geringer als in vielen anderen Regionen der Bundesrepublik Deutschland. „Unser Ziel ist es, diesen guten Sicherheitsstandard zu erhalten – mit gezielter Prävention und einem hohen Druck auf Täter durch repressive Kriminalitätsbekämpfung“, so Kopp.
Die Corona-Krise stelle auch die Polizei „vor nie da gewesene Herausforderungen“. Im Sicherheitsbericht 2020 nennt er als Beispiele für neue polizeiliche Aufgaben die Überwachung von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, von nächtlichen Ausgangssperren und geschlossenen Einrichtungen sowie das „Contact-Tracing“ in Gesundheitsämtern. Allein 2020 habe das PP OBS 8.057 Einsätze mit Bezug zu Corona durchgeführt, etwa wegen Partys trotz Kontaktverbots und Ausgangssperre oder Öffnung von Dienstleistungsbetrieben trotz Verbotes.
Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) 2020 des PP OBS dokumentiert neben der Kriminalitätsentwicklung die „polizeiliche Einsatzbewältigung“ in der Corona-Krise. Danach hat die Polizei vom 21. März an bis zum Jahresende 2020 insgesamt 335.327 Kontrollen zur Überwachung der einschlägigen Infektionsschutzverordnungen durchgeführt. Die eingesetzten Polizeibeamten stellten 17.943 Verstöße fest und brachten 11.436 zur Anzeige. Zwar wurden im Zuge der Lockdowns sämtliche Großveranstaltungen abgesagt, doch die von der Polizei zu betreuenden Versammlungen stiegen deutlich an: Im Präsidialbereich fanden 571 öffentliche Versammlungen statt (2019: 209), davon 495 zu den Infektionsschutzmaßnahmen, „insbesondere von Corona-Leugnern, sog. Querdenkern und Impfgegnern“. Hierbei verhielt sich die überwiegende Mehrheit der Versammlungsteilnehmer laut PKS rechtskonform und friedlich, obschon immer wieder Verstöße gegen geltende Bestimmungen, etwa wegen des Nichtbeachtens von Auflagen wie dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), beanstandet wurden.
Bei der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) wurden 645 Straftaten erfasst (2019: 313). Im Phänomenbereich „PMK – nicht zuzuordnen“ häuften sich im Zusammenhang mit dem Kommunalwahlkampf sowie den Grundrechts- und Freiheitseinschränkungen die Sachbeschädigungen an Wahlplakaten sowie Beleidigungsdelikte zum Nachteil von Politikern. Dass Polizeipräsident Kopp auf Nachfrage erwähnt, die Erläuterung der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung werde „von Tag zu Tag schwerer“, dürfte trotz der angekündigten „dritten Welle“ der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus’ (SARS-CoV-2) auf die zunehmende Lockdown-Erschöpfung der Bevölkerung zurückzuführen sein. Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern e. V. (GVB), formuliert mit Blick auf den abgesunkenen „Heimatindex“ der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Bayern: „Die Menschen sind von der anhaltenden Anti-Corona-Situation nicht nur ermüdet, sie sind regelrecht zermürbt.“ Schon die „erste Welle“ habe den Bayern deutlich aufs Gemüt geschlagen. „Jetzt erleben wir einen Absturz“, mahnt der GVB-Präsident. Gründe dafür mögen sein: die mediale Übersättigung, die zunehmenden „Kollateralschäden“ in Wirtschaft, Handel und Gesellschaft, die gestoppten „Corona-Hilfen“, die fehlende Öffnungsperspektive, das „Impfstoff-Debakel“, die Debatten über „Sonderrechte für Geimpfte“ und Impfpässe als Freibriefe, das „Impf-Desaster“, dubiose „Masken-Deals“ sowie wechselnde Allgemeinverfügungen bei schwankenden Inzidenzwerten wie derzeit in Mühldorf am Inn und Rosenheim.
Wachsende Kritik am „Krisenmanagement“
Einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap für den ARD-Deutschlandtrend zufolge halten zwar 47 Prozent der Befragten die aktuellen Corona-Maßnahmen für angemessen, 20 Prozent befürworten gar eine Verschärfung. Doch die Kritik wächst: Nach 22 Prozent Anfang Februar sind aktuell 30 Prozent der Meinung, die Maßnahmen gehen zu weit. Während ein Drittel (34 Prozent) noch strikt an den Maßnahmen festhält, favorisiert schon gut die Hälfte (53 Prozent) eine teilweise Aufhebung, jeder Zehnte will sie gänzlich abschaffen. Das politische Krisenmanagement wird zunehmend kritisch bewertet: Drei Viertel der Befragten sind mit der Impfstoffbeschaffung (74 Prozent) und der Organisation der Corona-Impfungen (73 Prozent) weniger oder gar nicht zufrieden, zwei Drittel sind mit der Bereitstellung und Nutzung von Corona-Schnelltests unzufrieden (66 Prozent).
Und die Umfragewerte der für das Krisenmanagement verantwortlichen Spitzenpolitiker sinken: Jens Spahn, MdB (CDU), Bundesminister für Gesundheit im Kabinett Merkel IV, erzielt derzeit mit 39 Prozent den geringsten Zuspruch seit November 2019, Peter Altmaier, MdB (CDU), Bundesminister für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merkel IV, sackt auf 33 Prozent. Mit der Arbeit der Bundesregierung sind 50 Prozent zufrieden (Februar: 55 Prozent), 49 Prozent üben aber Kritik – das ist der schlechteste Wert seit Beginn der Corona-Krise. Der Zuspruch für Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) liegt mit 64 Prozent auf dem Niveau von April 2020. Und Matthias Jung vom Meinungsforschungsinstitut Forschungsgruppe Wahlen (FGW) warnt, wenn Abgeordnete ihre Beziehungen für private Profite nutzten, sei das eine Erschütterung der Grundlagen der demokratischen Kultur.
Nach dem aktuellen RTL/ntv-Trendbarometer erhielten CDU/CSU 33 Prozent (Bundestagswahl 2017: 32,9 Prozent), SPD 16 Prozent (20,5 Prozent), FDP 8 Prozent (10,7 Prozent), Bündnis 90/DIE GRÜNEN 18 Prozent (8,9 Prozent), DIE LINKE 8 Prozent (9,2 Prozent), AfD 10 Prozent (12,6 Prozent). Sieben Prozent würden sich für eine andere Partei oder Wählervereinigung entscheiden (5,2 Prozent). Die Zahl der Nichtwähler und Unentschlossenen liegt mit 22 Prozent etwas unter dem Anteil der Nichtwähler bei der Bundestagswahl 2017 (23,8 Prozent).
Einschreiten bei Verstößen gegen die BayIfSMV
Derzeit gilt die ⭱ 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Sie ist am 8. März 2021 in Kraft getreten. Danach ist im Allgemeinen jeder angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen „auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten“. Überall, wo zwischen zwei Personen kein Mindestabstand von 1,5 Metern möglich ist, soll eine MNB getragen werden. Zur Kontaktpersonenermittlung sind wahrhafte Daten anzugeben. Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten und Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind landesweit untersagt. Für Versammlungen nach Art. 8 des Grundgesetzes gelten Ausnahmen. Eingeschränkt zulässig sind öffentliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Der Betrieb von Freizeiteinrichtungen ist untersagt, Sportausübung bedingt zulässig. Wirtschaftsleben sowie Bildung und Kultur sind reglementiert. Alkoholkonsum ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen belebten öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer gegenüber dem Landesdurchschnitt deutlich erhöhten 7-Tage-Inzidenz (7-TI) müssen weitergehende Anordnungen getroffen werden, in jenen mit einer 7-TI über 100 ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt, in solchen mit einer weit darunter liegenden 7-TI können gewisse „Öffnungsschritte“ ab 22. März 2021 getroffen werden. § 29 benennt 21 Ordnungswidrigkeiten, etwa das Betreiben von Fitnessstudios, Tanzschulen und Gastronomiebetrieben. Die 12. BayIfSMV tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft.
Die Polizeidienststellen im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sind laut Kopp angewiesen, bei Verstößen gegen die geltende BayIfSMV immer sofort lageorientiert einzuschreiten, um damit vermeidbare Infektionsrisiken zu unterbinden. So hatte der Polizeipräsident bereits Ende März 2020 angekündigt: „Gegen diejenigen, die durch ihr unvernünftiges und uneinsichtiges Verhalten die Gesundheit und das Leben anderer riskieren, werden wir weiter konsequent vorgehen.“ Darüber hinaus sind die Polizeibeamten bei Ausgangsbeschränkungen angewiesen, das Vorliegen von triftigen Gründen für das Verlassen der Wohnung sowie die Beachtung der Kontaktbeschränkung im Rahmen ganzheitlicher Kontrollen zu überprüfen und dabei festgestellte Verstöße zur Anzeige zu bringen. Werden Demonstrationen und Einsätze der Bundespolizei ausgeblendet, zeitigt dies Polizeimeldungen wie die folgenden aus dem vierten Quartal 2020.
- 2. Oktober 2020, Palling (LKr. Traunstein). Polizeibeamte des Einsatzzuges Traunstein kontrollieren einen vollbesetzten Kleinbus mit polnischer Zulassung. Der Reiseveranstalter hat kein Schutz- und Hygienekonzept, die Insassen tragen keine MNB. Alle werden nach der 7. BayIfSMV angezeigt, jeder muss eine Sicherheit von 250 Euro hinterlegen.
- 10. Oktober 2020, Schliersee (LKr. Miesbach). Die Polizeiinspektion (PI) Miesbach löst in einer Lagerhalle die Geburtstagsfeier eines 30-Jährigen mit rund 50 Gästen auf. Der Veranstalter hat weder ein Schutz- und Hygienekonzept, noch Desinfektionsspender oder eine Kontaktpersonenermittlung und wird nach der 7. BayIfSMV angezeigt. Die Gäste unterschritten den Mindestabstand, trugen keine MNB, verhalten sich aber kooperativ.
- 24. November 2020, Markt Berchtesgaden (LKr. Berchtesgadener Land). Die PI Berchtesgaden beendet in einer Gaststätte eine Hochzeit mit 16 Personen. Für die Feier liegt weder eine Genehmigung, noch ein Schutz- und Hygienekonzept vor, die Gäste stammen aus mehr als zwei Hausständen. Die Anzeigen aller anwesenden Personen nach der 8. BayIfSMV werden der zuständigen Verfolgungsbehörde zur Entscheidung über die Verhängung von Bußgeldern übersandt.
- 8. Dezember 2020, Kreisstadt Miesbach (LKr. Miesbach). Die PI Miesbach überprüft auf dem Rathausplatz rund 30 Personen, die weder den Mindestabstand einhalten, noch eine MNB tragen. Die Polizisten erstatten 14 Anzeigen nach der 9. BayIfSMV, eine Anzeige wegen der Nichtanmeldung einer Versammlung sowie eine Anzeige wegen Widerstands gegen Polizeibeamte.
- 8. Dezember 2020, Haag i.OB (LKr. Mühldorf am Inn). Eine Streife der Polizeistation (PSt) Haag i.OB ergreift einen 55-Jährigen, der zuvor einen Busfahrer an der Bushaltestelle in der Münchener Straße bedroht hatte, nachdem der ihn darauf hingewiesen hatte, eine MNB zu tragen. Der 55-Jährige wird wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das 9. BayIfSMV angezeigt.
- 19. Dezember 2020, Seeshaupt (LKr. Weilheim-Schongau). Die PI Penzberg löst eine „Coronaparty“ in einer Wohnung im Bereich Alter Postplatz auf. Mehrere Jugendliche und Heranwachsende werden wegen Verstoßes gegen das 11. BayIfSMV angezeigt. Die Anzeigen werden der zuständigen Verfolgungsbehörde zur Entscheidung über die Verhängung von Bußgeldern übersandt.
- 30. Dezember 2020, Stadt Rosenheim. Die Polizei hält im Rahmen einer Fahndung einen 51-jährigen Radfahrer in der Pettenkoferstraße an. Passanten hatten den Mann beobachtet, wie er an Bushäuschen, Straßenlaternen und Verkehrszeichen Aufkleber anbrachte. Der Rosenheimer hat Aufklebern bei sich mit dem Aufdruck „Sicherheitsarschlöcher, fresst Euer Streusalz!“. Der Sachschaden soll im vierstelligen Bereich liegen.
Neuerliche Verstöße gegen den Infektionsschutz
Steigende Temperaturen und zunehmende Malaise führen zur Kontinuität solcher Polizeimeldungen. Meist lösen „Hinweisgeber“ die Einsätze aus.
- 5. Februar 2021, Bad Feilnbach (LKr. Rosenheim). Die Polizei beendet eine Party von neun Jugendlichen. Die teils erheblich alkoholisierten Personen werden wegen Verstoßes gegen das 11. BayIfSMV angezeigt.
- 6. Februar 2021, Wallgau (LKr. Garmisch-Partenkirchen). Die Polizei beendet zwei private Feiern. Bei der einen werden sechs Männer wegen Mißachtung der Hygienebestimmungen angezeigt. Bei der anderen löst eine Streifenbesatzung der Operativen Ergänzungsdienste (OED) Weilheim die Geburtstagsparty mit elf Personen auf.
- 6. Februar 2021, Waging am See (Lkr. Traunstein) und Neumarkt-St. Veit (Lkr. Mühldorf am Inn). Die Polizei beendet zwei Feiern in Wohnungen.
- 12. Februar 2021, Garmisch-Partenkirchen. Eine Streifenwagenbesatzung der PI Garmisch-Partenkirchen beendet eine Feier in einem Gewerbebetrieb der Marktgemeinde. Die angetroffenen neun Personen tragen zwar alle MNB, stammen aber aus verschiedenen Hausständen. Sie werden wegen Verstoßes gegen das 11. BayIfSMV angezeigt.
- 13. Februar 2021, Nußdorf am Inn (LKr. Rosenheim). Die Polizei beendet im Werkstattanbau eines Gewerbebetriebes eine Feier von acht Personen aus fünf Hausständen. Die Beteiligten werden wegen Verstoßes gegen das 11. BayIfSMV angezeigt.
- 13. Februar 2021, Antdorf (LKr. Weilheim-Schongau). Die Polizei Penzberg löst eine „Bauwagenparty“ auf. Die zwölf jungen Erwachsenen saßen gemeinsam ohne MNB an einem Tisch und konsumierten Alkohol. Sie werden wegen Verstoßes gegen das 11. BayIfSMV angezeigt.
- 13. Februar 2021, Burghausen (Lkr. Altötting). Die PI Burghausen beendet in einem Friseurladen „verbotene Friseurdienstleistungen“. Vier Personen aus drei Hausständen werden angezeigt, der Friseurladen geschlossen.
- 14. Februar 2021, Jachenau (LKr. Tölz-Wolfratshausen). Die PI Bad Tölz beendet mit mehreren Streifenwagenbesatzungen eine Feier von Eisschwimmern. Die rund 60 Personen unterschritten den Mindestabstand, trugen keine MNB und stammen aus verschiedenen Hausständen. Mehrere Dutzend Personen werden wegen Verstoßes gegen das 11. BayIfSMV angezeigt.
- 19. Februar 2021, Holzkirchen (LKr. Rosenheim). Die PI Holzkirchen beendet in Otterfing eine Privatfeier mit über zehn Personen. Bei der Auflösung einer weiteren Feier mit rund zehn Personen in einer Wohnung in Schliersee beschimpft der Gastgeber die Polizeibeamten bei der Feststellung der Personalien mit derben Schimpfwörtern, sodass gegen ihn auch wegen Beleidigung ermittelt wird. Alle werden wegen Verstoßes gegen das 11. BayIfSMV angezeigt. In Oberammergau werden ebenfalls neun Personen angezeigt, die sich in einer Wohnung zu einer Party getroffen haben.
- 20. Februar 2021, Waldkraiburg (LKr. Mühldorf am Inn). Bei der Überprüfung einer rund 30-köpfigen Jugendgruppe durch eine Streife der PI Waldkraiburg am Stadtplatz flüchten einige. Zwölf Personen werden wegen Verstoßes gegen das 11. BayIfSMV angezeigt.
- 26. Februar 2021, Kreisstadt Mühldorf am Inn. Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei beenden eine Geburtstagsfeier von drei Personen aus verschiedenen Hausständen am Innkanalufer am Mettenheimer Weg. Eine vermutlich stark alkoholisierte Person hatte sich im unwegsamen Gelände verletzt. Die Feiernden werden angezeigt, unter anderem wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs und wegen Verstoßes gegen das 11. BayIfSMV.
- 26. Februar 2021, Stadt Rosenheim. Die Polizei löst im Bereich des Turnerwegs eine Party auf. Zehn Jugendliche werden wegen Verstoßes gegen das 11. BayIfSMV angezeigt.
- 26. Februar 2021, Bad Aibling (LKr. Rosenheim). Die PI Bad Aibling löst eine Party in Feldkirchen-Westerham mit 27 Personen auf. Alle werden wegen Verstoßes gegen das 11. BayIfSMV angezeigt.
- 6. März 2021, Hausham (Lkr. Miesbach). Bei der Überprüfung einer Hütte durch eine Streifenbesatzung der PI Miesbach flüchten mehrere Jugendliche von der Örtlichkeit. Neun Personen aus verschiedenen Hausständen werden ergriffen, ein Jugendlicher beschimpft die Einsatzkräfte bei der Anzeigenaufnahme als „Scheiß Bullen“ und erhält eine gesonderte Anzeige wegen Beleidigung.
- 6. März 2021, Freilassing (Lkr. Berchtesgadener Land). Die PI Freilassing trifft in einer Wohnung in der Münchner Straße auf sieben feiernde Personen. Vermutlich genauso vielen Gästen gelingt die Flucht über den Balkon im ersten Stock.
- 6. März 2021, Ingenried (Lkr. Weilheim-Schongau). Die PI Schongau beendet eine größere Feier in einer Hütte nahe des Erbenschwanger Weihers. Bei Eintreffen der Polizeistreife flüchtet ein Großteil der Teilnehmer. Sechs Personen werden wegen Verstoßes gegen das 12. BayIfSMV angezeigt.
- 6. März 2021, Wasserburg am Inn (Lkr. Rosenheim). Die PI Wasserburg trifft in einer Wohnung im Steinmühlenweg acht Personen aus verschiedenen Haushalten an, die sich nicht an die Infektionsschutzmaßnahmen halten. Alle werden wegen Verstoßes gegen das 12. BayIfSMV angezeigt.
- 7. März 2021, Wasserburg am Inn (Lkr. Rosenheim). Die PI Wasserburg löst eine junge Partygesellschaft in der Nähe der Dienststelle auf. Sieben Jugendliche werden wegen Verstoßes gegen das 12. BayIfSMV angezeigt.
Verstörende Polizeieinsätze
Die Einsatzkräfte stehen zuweilen selbst in der Kritik, insbesondere bei beklemmenden Szenen, die fotografiert oder gefilmt über soziale Netzwerke bundesweit verbreitet werden und die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen infrage stellen.
- Etwa jene Maßnahme am 3. Januar 2021 im nordrhein-westfälischen Ski-Ort Winterberg, wo eine Hundertschaft die Rodel-Piste kontrolliert und Tagestouristen mit Kindern nach Hause schickt.
- Oder jene Kontrolle am 22. Februar 2021 im Hamburger Jenischpark, bei der ein Streifenwagen mit Sirene und Blaulicht einem flüchtenden 17-Jährigen rasant hinterherfährt. Der am Steuer sitzende Polizist muss sich sowohl strafrechtlich als auch – wenn dieses Strafverfahren abgeschlossen ist – disziplinarrechtlich verantworten.
- Oder jene Partyauflösung am 6. März 2021 im Gasthaus Weingast in Kematen, Bad Feilnbach, wo die Polizei mit elf Streifenwagen anrückt, um das Anwesen zu kontrollieren. Neun Personen „sowie eindeutige Tatsachen für eine zuvor stattgefundene Geburtstagsfeier mit geschätzten 30 Personen“ werden festgestellt. Während der Anzeigenaufnahme kommen laut Polizeibericht Nachbarn hinzu, solidarisieren sich mit der Partygesellschaft und disputieren mit den Einsatzkräften.
- Oder jene Räumung am 7. März 2021 im Frankfurter Hafenpark, wo sich ein Flashmob teils ohne Mindestabstand und MNB versammelt und unter musikalischer Begleitung Alkohol konsumiert.
Polizeipräsident Kopp hatte allerdings schon Mitte Dezember betont, die Ursache für die Einschränkungen sei das Coronavirus: „Nur gemeinsam können wir diese schwierige Zeit meistern. Deshalb noch einmal mein Appell an alle, sich dringend an die geltenden Regeln zu halten und so Gesundheit zu schützen und Leben zu retten!“
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