Berlin/München — Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Selbstständige schlagen Alarm. Sie warnen wegen des ständig verlängerten Lockdowns vor einer Insolvenzwelle dramatischen Ausmaßes. Und sie verlangen mit Verweis auf sinkende COVID-19-Fallzahlen einen planvollen Ausstieg aus dem Krisenmodus. „Die Lage ist wirklich bitterernst. Es wird viele Geschäftsaufgaben geben“, befürchtet etwa Dr. Eberhard Sasse, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK). Nötig seien „belastbare Perspektiven und Szenarien für eine Wiederöffnung der Wirtschaft“. Das Problem sind sinkende Nachfragen, Umsatzeinbußen, unterbrochene Lieferketten, Produktionsausfälle und Liquiditätsengpässe. Indessen verändern behördliche Betriebsschließungen, Veranstaltungsabsagen, Ausgangsbeschränkungen, Kurzarbeit und Online-Handel Gewerbe, Kultur und Innenstädte. Call&Collect, Click&Collect sowie Window-Shopping sollen zwar dem Exodus entgegenwirken. Doch ein Konsumschub ist laut Handelsverband Deutschland „erst mit Lockerungen der Corona-Maßnahmen zu erwarten, wenn die Verbraucher von einer nachhaltigen Besserung der konjunkturellen Lage und ihrer eigenen Einkommenssituation positiv überzeugt sind“.
Die informelle Bund-Länder-Konferenz hat den „harten Lockdown“ erneut verlängert, diesmal um drei Wochen bis zum 7. März 2021 – aber mit Zugeständnissen: Die Bundesländer bestimmen je nach Infektionslage eigenständig über die Öffnung der Kitas und Schulen und das Friseurhandwerk darf bei strikter Einhaltung der Hygieneauflagen am 1. März wieder die Arbeit aufnehmen. Damit wird nach Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) ein „Stop-and-Go“ vermieden. Die laut Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) „große Unsicherheit“ wegen der Ausbreitung mutierter Varianten des neuartigen Coronavirus’ (SARS-CoV-2) und eine mögliche „dritte Welle“ lassen die Politiker zuwarten.
Datengrundlage des Beschlusses ist vor allem der Lagebericht des Robert Koch-Institutes (RKI): Das RKI meldete, Stand 9. Februar, 2,3 Millionen labordiagnostisch bestätigte COVID-19-Fälle seit dem 1. März 2020, zwei Millionen Genesene und 62.156 Verstorbene sowie eine 7-Tage-Inzidenz von 73 Fällen pro 100.000 Einwohner. Mehr als 2,3 Millionen Personen wurden seit dem 26. Dezember 2020 mindestens einmal geimpft (Quote 2,8), über eine Million Personen zweimal (Quote 1,2) – trotz des Wirrwarrs beim Beschaffen der Vakzine. Fokus Kontaktnachverfolgung: Laut Digitalverband Bitkom hat inzwischen jeder Dritte ab 16 Jahren (32 Prozent) die Corona-Warn-App (CWA) auf Smartphone oder iPhone installiert, weitere 17 Prozent wollen dies noch tun. Das entspricht 33 Millionen Menschen in Deutschland. Beigeschmack: Jeder Dritte will andere nicht über ein Infektionsrisiko warnen.
„Kollateralschäden“ der Lockdowns
Alldieweil werden immer mehr „Kollateralschäden“ der Lockdowns mit Zahlen belegt. So meldet das Statistische Bundesamt (Destatis), das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sei im Jahr 2020 um fünf Prozent niedriger gewesen als im Vorjahr: „Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009.“ Fokus Erwerbstätigkeit: Im Jahresdurchschnitt 2020 waren rund 44,8 Millionen Personen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig, 477.000 Personen oder 1,1 Prozent weniger als 2019 und 76.000 Personen oder 0,2 Prozent weniger als 2018. Fokus Reisebranche: Die Reisebeschränkungen beeinträchtigten das Geschäft, die Umsätze der Reisebüros, -veranstalter und Reservierungsdienstleister lagen von Januar bis September 2020 kalender- und saisonbereinigt um 61 Prozent unter denen des Vorjahreszeitraums. Die Beherbergungsbetriebe verzeichneten mit 302,3 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste einen Einbruch um 39 Prozent im Vergleich zu 2019. Fokus Bayern: Der zweite Lockdown und das andauernde Infektionsgeschehen haben die Erholung der Wirtschaft nach dem historischen Einbruch 2020 ausgebremst. Der Konjunkturindex des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) ist seit Herbst von 107 Punkten auf 98 Punkte zurückgefallen: „Die Corona-Pandemie ist und bleibt der Bestimmer auch in der bayerischen Wirtschaft“, konstatiert BIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Manfred Gößl. Doch auch die gesellschaftlichen Schäden sollten systematisch erfasst werden, meint Prof. Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn: Die Politik müsse abwägen und dürfe sich nicht nur von Virologen, Epidemiologen und Physikern leiten lassen.
Mittlerweile werden die Rufe nach einem Ende der Beschränkungen lauter, nach einer Öffnungsstrategie, nach Planungssicherheit, nach weiteren Finanzhilfen. Besonders betroffen: Hotellerie und Gastronomie, Tourismus und Kultur, Freizeit und Sport, Event- und Cateringservice, Messe- und Veranstaltungswirtschaft, Pyrotechnikindustrie sowie das Friseurhandwerk. Überbrückungsgelder und Eigenkapitalhilfen sind terminiert, Digitalisierungspotenziale begrenzt. Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), mutmaßt gar, Schwarzarbeit sei „in unserem Handwerk zwischenzeitlich zu einem wohl echten Problem geworden“. Unterm Strich fordert Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (DEHOGA Bundesverband), „klare Kriterien, wann und unter welchen Voraussetzungen unsere Betriebe wieder geöffnet werden“. Auch der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB), RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer, plädiert für eine „Öffnungsstrategie“. Liquide müssen auch Solo-Selbstständige, Kleinbetriebe und Mittelstand bleiben. Deshalb warnt Andreas Bensegger, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Rosenheim, die Reserven seien aufgebraucht: „Die Wirtschaft benötigt schnellstmöglich eine Öffnungsperspektive.“ Und selbst der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), Dr. Thomas Fischbach, warnt, vielen Praxen „steht das Wasser bis zum Hals“. Grund seien akute Einnahmeausfälle von bis zu 40 Prozent, da wegen der Schutzmaßnahmen weniger Arztkontakte stattfänden.
Zusätzliche „Corona-Hilfen“
Bislang sind elf „Förderinstrumente“ als „Corona-Hilfen“ für Unternehmen, Mittelständler, Start-ups, Solo-Selbstständige, Arbeitssuchende, Vereine sowie Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, befristet eingeführt worden: 1. Zwei-Milliarden-Euro-Paket, 2. Wirtschaftsstabilisierungsfonds der EU, 3. KfW-Schnellkredit, 4. KfW-Sonderprogramm, 5. Warenkreditversicherungen und Exportkreditgarantien, 6. Bürgschaften, 7. Kurzarbeitergeld, 8. Steuerliche Maßnahmen, 9. Überbrückungshilfe, 10. Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung sowie 11. November- und Dezemberhilfe. Details sind online abrufbar unter bundesregierung.de, bundesfinanzministerium.de und bmwi.de. Allein die Nothilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen mit Krediten, Rekapitalisierungen, Bürgschaften, Garantien und Zuschüssen sind laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) „das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik“: Von Anbeginn der Corona-Krise bis Anfang Februar wurden hierüber 80,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Gleichwohl verweist Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer vom Handelsverband Deutschland (HDE), auf die Verzweiflung vieler Einzelhändler: „Nach wie vor kommt das Geld aus den staatlichen Hilfsprogrammen nicht ausreichend an“.
Demgegenüber wurde in der neuerlichen Videoschalte zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten erklärt, die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III sei nunmehr möglich. Damit beginne die Auszahlung „mit großzügigen Abschlagszahlungen“ von bis zu 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate. Der Bundesregierung sei außerdem „gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen“. Für Kulturschaffende würde das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht werden soll.
Doch Vorsicht bei nichtrückzahlbaren Transferleistungen: Erfolgt die Bewilligung grundlos oder unter falschen Voraussetzungen, besteht (Teil-)Rückzahlungspflicht. Die Kredite sind zweckgebunden, ein Verstoß bedeutet Vertragsbruch. Und obschon die Vergabekriterien für staatliche Kredite gelockert wurden, könnten Unternehmen bei der Rückzahlung Schwierigkeiten haben, wenn nach Ende des Lockdowns sowohl der Umsatzeinbruch kompensiert als auch die Darlehen bedient werden müssen. Obendrein gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur, wenn das Unternehmen eine begründete Aussicht auf Sanierung hat.
Wegweiser erhalten Verbraucher online unter verbraucherzentrale.de, Gewerbetreibende via bmjv.de. Bei Unklarheiten bezüglich Anspruchsvoraussetzungen, Finanzierungsbedarf und Rückzahlungsverpflichtung sind Steuerberater zurate zu ziehen. Laut einer Umfrage von „Gelbe Seiten“ in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Mente>Factum tun dies 45 Prozent der Befragten, die eine Steuererklärung erstellen. Gleichwohl appelliert der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Kabinett Söder II, Hubert Aiwanger (Freie Wähler): „Die Subvention aus der Staatskasse ist kein Dauerzustand und für die Unternehmer demotivierend.“
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