Afghane, Pakistaner und Aserbaidschaner unter Schleusungsverdacht
Foto: BPol

Afghane, Pakistaner und Aserbaidschaner unter Schleusungsverdacht

Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen am Wochenende 28./29. April auf der A93 drei mutmaßliche Schleuser vorläufig festgenommen. Es handelt sich um Männer aus Afghanistan, Pakistan und Aserbaidschan. Allein im Grenzgebiet zwischen Kufstein und Rosenheim wurden im April 13 Personen gestoppt, die unter Schleusungsverdacht standen.

In der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten die Insassen eines in Deutschland zugelassenen Wagens. Der Fahrzeugführer konnte einen aserbaidschanischen Reisepass und eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung vorweisen. Seine vier Landsleute hatten keine Papiere dabei. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurückgewiesen. Deren Fahrer zeigten die Beamten wegen Einschleusens von Ausländern an. Anschließend durfte der 37-Jährige, der in Bayern einen festen Wohnsitz hat, seine Reise fortsetzen. Er wird sich voraussichtlich schon bald in einem Strafverfahren verantworten müssen.

Auch drei junge afghanische Männer ließen sich von einem Landsmann über die Grenze fahren. Der 21-Jährige am Steuer konnte sich mit einem Flüchtlingspass und einer österreichischen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen. Seine Begleiter verfügten nicht über die für die Einreise erforderlichen Dokumente. Wie sich herausstellte, sind die drei bereits als Asylanten in Österreich registriert. Ihnen wurde seitens der Bundespolizei die Einreise verweigert. Auf ihren Fahrer kommt ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern zu.

Einem Pakistaner wurde vorgeworfen, zwei Bekannte mit dem Auto illegal über die Grenze gebracht zu haben. Der 25-Jährige ist in Italien gemeldet. Er konnte sich mit einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Seine offenkundig eingeschleusten Mitfahrer waren bei der Kontrolle nicht in der Lage, sich ordnungsgemäß auszuweisen. Einen der beiden brachte die Reise von Italien nach Deutschland direkt ins Gefängnis. Wie die Rosenheimer Bundespolizei bei den Ermittlungen herausfand, war gegen den 34-Jährigen Anfang 2018 ein Strafbefehl wegen illegaler Arbeitsaufnahme erlassen worden. Die Ausländerbehörde in Fürth hatte den pakistanischen Staatsangehörigen zudem ausgewiesen und ein Einreiseverbot verhängt. Mit seiner jüngsten Reise nach Deutschland hat er gegen dieses Verbot verstoßen. Auf richterliche Anordnung hin wurde er in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert. Dort wartet er auf das anstehende Gerichtsverfahren.

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