Mit 1. Juli 2016 gilt im Landkreis Mühldorf a. Inn das Bringsystem für Biomüll (organische Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft, die im Haushalt anfallen). Das neue Bringsystem ist ein weiterer Baustein im Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises, das in der Kreistagssitzung vom 30. Oktober 2015 im Zuge der Getrennterfassung von Küchenabfällen beschlossen wurde.
Der Landkreis Mühldorf a. Inn kommt damit der geltenden Pflicht zur getrennten Erfassung von Bioabfällen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz nach. Die Einführung der Bringsystemlösung erfolgt in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde Regierung von Oberbayern und erfüllt deren Anforderungen.
Bürgerinnen und Bürger können damit ab 1. Juli 2016 ihren Biomüll zu einer der 35 Bioabfallsammelstellen im Landkreis bringen. In jeder kreisangehörigen Gemeinde wird somit mindestens eine Bioabfallsammelstelle zur Verfügung stehen. Näheres zu den Sammelstellen finden Sie im Anhang. Um den Einstieg in das neue Sammelsystem zu erleichtern, verteilt das Landratsamt Mühldorf a. Inn Anfang April 2016 per Postwurfsendung eine kurze Infobroschüre.
Darin ist ein Coupon für das Starterset (1 Bioabfalleimer/1 Rolle kompostierbarer Bioabfallbeutel) enthalten, das kostenlos an einem beliebigen Wertstoffhof und in der Kommunalen Abfallwirtschaft, Färberstr. 1 in Mühldorf a. Inn erhalten werden kann. Was im Haushalt an Küchenabfällen anfällt, wird im Bioabfallbeutel in den großen Sammelbehälter an der Bioabfallsammelstelle gegeben.
Wichtig ist, dass die Abgabe an den Bioabfallsammelstellen nur in den speziellen Bioabfallbeuteln erfolgt, die der Landkreis seinen Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft kostenlos zur Verfügung stellt. Mit dem Bioabfallbeutel wird sichergestellt, dass nur vollständig kompostierbare und biologisch abbaubare Beutel zum Sammelgut kommen. Außerdem gilt auch hier, dass die Anlieferung nur von privaten Haushalten in haushaltüblichen Mengen erfolgen darf.
Folgende Abfälle dürfen beispielsweise in den Sammelbehälter an der Bioabfallsammelstelle: Obst- und Gemüseabfälle, gekochte und ungekochte Speisereste, verdorbene Lebensmittel, Brot- und Gebäckreste, Fleisch- und Wurstreste und Knochen, Kaffeefilter und Teebeutel, Eierschalen, Nussschalen und Obstkerne, Käse-, Quark- und Joghurtreste, Fallobst. Sehr feuchtes Material kann in Küchentücher eingewickelt werden.
Nicht erlaubt sind beispielsweise: Garten- und Grüngutabfälle wie z.B. Laub, Rasenschnitt, Baum-, Stauden-, und Strauchschnitt (Grüngutabfälle können weiterhin zu den bereits bekannten Wertstoffhöfen gebracht werden), Tierstreu und Windeln, Holzasche, Grillkohleasche, Staubsaugerbeutel, behandeltes Holz.
Das Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt berät Sie gerne persönlich unter der Telefonnummer 0 86 31/69 96 13 rund um das Thema neue Bioabfallsammlung. Per E-Mail erreichen Sie uns unter abfallwirtschaft@lra-mue.de. Auch im Internet unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft finden Sie viele weitere Informationen.