Die Bundesregierung hat einen großen Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Fahrzeugzulassung unternommen. Mit dem Projekt „i-Kfz“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) wird die Fahrzeugzulassung in Deutschland digitalisiert und auf ein neues Niveau gehoben. Das Hauptziel des Projekts ist es, die Zulassung von Fahrzeugen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung einfacher und zeitsparender zu gestalten. Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“, die es erlaubt, Fahrzeuge online an-, ab- und umzumelden, ohne den mühsamen Gang zur Zulassungsstelle und die damit verbundenen Wartezeiten vor Ort.
Bereits seit einiger Zeit war die Kfz-Zulassung in Deutschland online möglich, doch es gab einen entscheidenden Nachteil: Nach der Online-Anmeldung mussten die Fahrzeughalter auf die Zustellung ihrer Stempelplakette warten, bevor sie ihr Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen konnten. Doch das hat sich nun geändert, dank eines neuen Gesetzes, das nun seit dem 1. September 2023 gilt. Seit diesem Datum können Fahrzeughalter unmittelbar nach der Online-Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Die lästige Wartezeit für die Stempelplakette, die bisher per Post zugesandt wurde, entfällt. Stattdessen können Fahrzeughalter während einer zehntägigen Übergangsfrist die digitale Zulassungsbescheinigung (temporärer Zulassungsbescheid) als Nachweis nutzen.
Wichtig ist, dass die Stempelplakette für die Nummernschilder weiterhin per Post zugestellt wird. Wer diese nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß anbringt und die Frist überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Neben der Möglichkeit, Sonderkennzeichen wie E-Kennzeichen, Oldtimer- und Saisonkennzeichen über das Internet zu beantragen, können auch Großkunden wie Autohäuser und Zulassungsdienste, die mehr als 500 Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, digital in die i-Kfz-Portale einspeisen. Großkunden zahlen zuzüglich der regulären Gebühren einmalig 3.220 Euro für die Registrierung im Portal und weitere 0,30 Euro je Antrag.
Die Einführung dieser neuen Regelung bedeutet, dass BürgerInnen nicht mehr auf die Zustellung von Fahrzeugpapieren und Kennzeichen warten müssen. Sie können bis zu zehn Tage lang ohne diese Dokumente fahren. Für die Online-Fahrzeugzulassung sind die üblichen erforderlichen Dokumente notwendig.
Zusätzlich müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
• Personalausweis mit Online-Funktion (eID).
• Smartphone mit der AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät.
• IBAN.
Die Vorteile von i-Kfz
• Behördengang 24/7 möglich.
• Keine Wartezeiten.
• Von überall nutzbar.
• Sofort losfahren.
Zulassungsvorgänge:
• Anmeldung
• Abmeldung
• Wiederzulassung
• Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
• Tageszulassung
• Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimer- kennzeichen (H).
Wie funktioniert i-Kfz?
Die Bundesländer und Kommunalverwaltungen stellen i-Kfz-Portale für die BürgerInnen und für juristische Personen bereit. Die Portale sind über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde erreichbar. Juristische Personen mit vielen Zulassungsvorgängen (z. B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) registrieren sich über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
Debatte zum Umgang mit weggeworfenen Lebensmitteln: Containern soll entkriminalisiert werden
https://www.blick-punkt.com/wie-man-sich-gegen-body-shaming-und-victim-blaming-wappnet/
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