38-Jährige zu über 10 Jahre Haft verurteilt – Bundesgerichtshof bestätigt weitere Verurteilung
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38-Jährige zu über 10 Jahre Haft verurteilt – Bundesgerichtshof bestätigt weitere Verurteilung

Traunstein. Der Bundesgerichtshof bestätigte aktuell ein weiteres Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11.04.2023 gegen eine 38-jährige Frau, die wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges durch sog. Schockanrufe eine Vollzugsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten erhielt.

Im gleichen Verfahrenskomplex verurteilte das Landgericht Traunstein bereits im August 2022 ein weiteres Bandenmitglied zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren und 8 Monaten. Dieses Urteil wurde bereits im März 2023 rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die dagegen eingelegte Revision verworfen hatte. Diese beiden Urteile bestätigen die harte Linie der Strafverfolgung im Generalstaatsanwaltschaftsbezirk München gegen in Banden organisierte Täter, die durch “Schockanrufe” vor allem ältere Menschen zur Übergabe von hohen Bargeldsummen und Wertgegenständen veranlassen.

Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle: “Bei den sogennanten Schockanrufen handelt es sich um eine besonders perfide Art des bandenmäßigen Betruges zum Nachteil von älteren Menschen, der in meinem Bezirk konsequent verfolgt wird. Es freut mich wirklich außerordentlich, dass es der Staatsanwaltschaft Traunstein gelungen ist, die Täter zu ermitteln und Freiheitsstrafen von über 10 Jahren zu erwirken. Diese harte Linie werden wir auch in Zukunft beibehalten.”

+++ Erstmeldung +++ Schockanrufe: 38-Jährige Logistikerin zu über 10 Jahre Haft verurteilt +++

Das Landgericht Traunstein verurteilte am 11. April, eine 38-jährige Frau wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs durch Schockanrufe in 9 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren 6 Monaten. Zugleich wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 80 000 Euro angeordnet. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Frau Mitglied der Bande um einen 24-jährigen polnischen Staatsangehörigen war. Dieser war im August 2022 durch das Landgericht Traunstein wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in 12 Fällen zu einer Haftstrafe von 10 Jahren 8 Monaten verurteilt worden; das Urteil gegen ihn ist inzwischen rechtskräftig. (Online nachzulesen unter blick-punkt.com/schockanrufer_haft.) Nach den Feststellungen der 2. Strafkammer des Landgerichts Traunstein war die 38-jährige Angeklagte innerhalb der Bande sowohl Abholerin als auch Logistikerin.

Die Mitglieder der Bande begingen von Juni 2021 bis Ende Juli 2022 organisiert und arbeitsteilig an verschiedenen Tatorten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zahlreiche Betrugsstraftaten in unter- schiedlichen Besetzungen nach dem Muster des sogenannten Schockanrufs. Hier wird älteren Personen durch die Tätergruppierung am Telefon z. B. vorgespiegelt, dass sich nahe Angehörige durch die Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls in großer Not befinden und dringend Bargeld für eine angeblich zu zahlende Kaution zur Abwendung einer Inhaftierung benötigen. Die Opfer werden so zur Übergabe von großen Mengen Bargeld und Wertgegenständen an die Täterbande gebracht.  Mit seiner rechtlichen Bewertung folgte das Landgericht in vollem Umfang der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein.

In ihren Ermittlungen hatte die Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ Fälle aus ganz Süddeutschland zusammengezogen, um eine einheitliche Ahndung aller ermittelten Taten erreichen zu können. In enger Zusammenarbeit mit der KPI (Z) in Traunstein und weiteren Polizeidienststellen der Polizeipräsidien Oberbayern Süd und Frankfurt am Main konnten die komplexen Ermittlungen letztlich erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Dr. Wolfgang Beckstein wertet die Höhe der vom Landgericht verhängten Freiheitsstrafe, die nun bereits zum zweiten Mal im Bereich von über 10 Jahren liegt, als wichtiges Signal zur Abschreckung im Kampf gegen diese besonders skrupellose Art von organisierten Betrugstaten und betont: „Die Einführung der Spezialabteilung nach dem „Traunsteiner Modell“ im Jahr 2018 hat sich bewährt. Nur durch die einheitliche Verfolgung aller Taten einer deutschlandweit agierenden Bande kann man angemessen hohe, abschreckende Strafen wie im vorliegenden Fall erreichen“.

Mit dem Strafmaß von 10 Jahren 6 Monaten blieb die Strafkammer nur knapp unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft von 11 Jahren. Strafschärfend hatten sich nach den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Volker Ziegler in der mündlichen Urteilsbegründung insbesondere die einschlägigen Vorstrafen der Angeklagten und die Höhe der verursachten Schäden ausgewirkt. Auch die negativen Folgen, die derartige Betrugstaten für die Geschädigten und für die gesamte Gesellschaft haben, wurden zu Lasten der Angeklagten berücksichtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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