Die Weinstraße in Rosenheim seit dem 13.03.2023 teilweise eine Fußgängerzone. Nach großangelegter Anliegerbeteiligung wird damit ein Beschluss des Ausschusses für Verkehrsfragen und ÖPNV vom 25.10.2022 umgesetzt.
Die Anlieger wurden im Vorfeld informiert. Damit tritt ab dem 13.03.2023 die Fußgängerzonenregelung zwischen den Anwesen zwei und zehn in Kraft. Ab dann ist das Befahren nur noch zu den allgemeinen Lieferzeiten von 6 Uhr bis 10 Uhr sowie von 18 Uhr bis 20 Uhr möglich. Die Parkplätze am Straßenrand entfallen komplett. Die Weinstraße im Bereich zwischen Kaiserstraße und der Einmündung Adlzreiterstraße bleibt in beide Richtungen befahrbar. Für Radfahrer gilt zwischen den Anwesen zwei und zehn ebenfalls ein Fahrverbot, analog zur Fußgängerzonenregelung auf dem Max-Josefs-Platz.
„Die Idee einer Fußgängerzone in der Weinstraße ist grundsätzlich eine gute Idee. Hier aber alle Belange der Anlieger unter einen Hut zu bringen, war nicht ganz so einfach. Die jetzige Lösung wird von einer breiten Mehrheit getragen und die Weinstraße erhält eine enorme Verbesserung der Aufenthaltsqualität“, so Oberbürgermeister Andreas März.
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