Im Landkreis Rosenheim wurde bei einem kleinen Hühnerhalter im Bereich Wasserburg das hochpathogene Influenzavirus H5N1 festgestellt.
In fünf verendeten Tieren aus dem Geflügelbestand konnte das Friedrich-Loeffler-Institut das Virus zum Teil in hohen Mengen nachweisen. Die übrigen Tiere des Bestandes wurden gemäß Geflügelpestverordnung gekeult.
Da der betroffene Halter weniger als 50 Tiere hatte, musste das Landratsamt Rosenheim keine weitergehenden Maßnahmen wie Schutz- und Überwachungszonen ausweisen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte mitgeteilt, dass von einer vorgesehenen Änderung der entsprechenden EU-Verordnung schon jetzt Gebrauch gemacht werden kann.
Im Übrigen bittet das Landratsamt Rosenheim die Bürgerinnen und Bürger, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.
Um gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen, hatte das Landratsamt Rosenheim Ende November eine Allgemeinverfügung erlassen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1 000 Tieren haben seitdem eine ganze Reihe von Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen Unbefugte Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.
Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Wildvögel dürfen nicht gefüttert werden. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 17 vom 25. November 2022 veröffentlicht. Sie kann im Internet unter landkreis-rosenheim.de nachgelesen werden.