Die Stadt Rosenheim weist darauf hin, dass mit Beginn des Frühlings gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz wieder eine Beschränkung des Betretungsrechts für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen gilt. Diese Flächen dürfen nur auf vorhandenen Wegen betreten werden.
Seit 2018 hat die Stadt Rosenheim sukzessive Schilder aufgestellt, um auf die Betretungsverbote, die im Stadtgebiet Rosenheim zwischen dem 15. März und dem 15. Oktober gelten, hinzuweisen. Hintergrund ist: Mit steigenden Temperaturen beginnt die sogenannte Nutzzeit, also die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte sowie bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Darunter fallen Acker- und Grünland, Mähwiesen und Weiden, Sonderkulturen wie Obst- und Weingärten, Hopfen- und Spargelfelder sowie durch Anbau bestimmter Gartenpflanzen genutzte Flächen. Die Vegetation soll durch das Betretungsverbot in ihrem Wachstum geschützt werden.
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