Eine für den Montag, 7. Februar 2022, geplante, nicht angezeigte Versammlung in Form eines „Montagsspaziergangs“ in Mühldorf a. Inn darf nur stationär stattfinden. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hat eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Dementsprechend darf die Versammlung ausschließlich zwischen 17:30 Uhr und 20
Uhr in einem klar definierten Bereich auf dem Mühldorfer Stadtplatz stattfinden (siehe Grafik). Ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern ist einzuhalten. Zudem sind alle Personen, die an der Versammlung teilnehmen, grundsätzlich verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen – mit Ausnahme von Kindern bis zum sechsten Geburtstag. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag reicht eine medizinische Gesichtsmaske.
Seit dem 13. Dezember finden in Mühldorf a. Inn erneut jeden Montag nicht angezeigte Versammlungen statt, zu denen in Chatgruppen und sozialen Medien aufgerufen wird. Während diese „Spaziergänge“ bislang grundsätzlich friedlich abliefen, ist für Montag mit einem erhöhten Konfliktpotential zu rechnen, nachdem wie schon am 10. und 31. Januar zeitgleich eine Gegenversammlung für den Mühldorfer Stadtplatz angezeigt wurde.
Aufgrund der fehlenden Abstimmungsmöglichkeiten mit den Initiatoren des “Montagsspaziergangs” und der schwer einschätzbaren Situation hält es das Landratsamt Mühldorf a. Inn als Versammlungsbehörde nach Rücksprache mit der Polizei für erforderlich und verhältnismäßig, für den “Spaziergang” am 7. Februar Anordnungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz zu treffen und diese im Amtsblatt zu veröffentlichen. Das Amtsblatt ist auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht: https://www.lra-mue.de/buergerservice/amtsbl-tter.html.
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