Führerscheinumtauschpflicht: Graue und rosafarbene “Lappen” werden ungültig
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Führerscheinumtauschpflicht: Graue und rosafarbene “Lappen” werden ungültig

Gemäß der dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19.  Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Dabei gelten gestaffelte Fristen nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Bis zum 19. Januar 2022 müssen Führerscheindokumente in Papierform (grau- oder rosafarben) der Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 umgetauscht werden.

In den kommenden Jahren folgen nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
gestaffelt:
• Jahrgang 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• Jahrgang 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• Jahrgang 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Für den Umtausch sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie das aktuelle Führerscheindokument mitzubringen. Es fällt eine Gebühr von 29,80 Euro inkl. Postversand an.

Die neuen Führerscheindokumente verlieren nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Wie auch der Personalausweis oder der Reisepass müssen sie regelmäßig erneuert werden um Fälschungen zu erschweren. Fahreignungsüberprüfungen oder ärztliche Untersuchungen müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.

Im Ausland kann es mit alten Dokumenten zu Schwierigkeiten kommen. Sollten betroffene Bürgerinnen und Bürger der Umtauschpflicht nicht rechtzeitig nachkommen, kann ein Verwarnungsgeld erhoben werden. Zu beachten ist, dass bei Ablaufdatum des Führerscheins nur dieser seine Gültigkeit verliert, die Fahrerlaubnis des Fahrers bleibt aber bestehen.

Aktuell ist der Umtausch des Führerscheindokuments nur mit einer vorherigen Terminreservierung bei der Führerscheinstelle Mühldorf möglich. Diese kann nur online unter https://www.lra-mue.de/buergerservice/themenfelder/kfz-zulassung.html vorgenommen werden. Es gilt die 3G-Regel. Weitere Informationen zum Umtauschpflicht sind unter https://www.lra-mue.de/buergerservice/themenfelder/fhrerscheinstelle/fahrerlaubnisklassen.html zu finden.

 

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