Auch wenn das Gebäude weit entfernt von Überschwemmungsgebieten oder Flüssen liegt, kann es durch Starkregen oder Hagel zu Schäden in Wohnung und Kellner kommen. Nur wer übernimmt dafür die Kosten?
Das Eindringen von Wasser in Gebäude führt im Allgemeinen nicht zu einer Gefährdung seiner Standsicherheit, jedoch zu nachhaltigen Schäden am Gebäude – zum Beispiel an Türen, Fenstern, Haustechnik, Putz, Tapeten, Bodenbelägen – und an der Inneneinrichtung.
Die meisten Bürger haben bereits eine Gebäudeversicherung oder Hausratsversicherung abgeschlossen, doch diese Versicherungen übernehmen keine Schäden durch Naturgewalten. Da Naturgefahren öfter auftreten, sollte man neben einer Sturm und Hagelversicherung auch an eine Elementarschadenversicherung denken. Nur diese deckt weitere Gefahren wie etwa Überschwemmung nach Starkregen ab. Lassen Sie sich durch Ihre Versicherungsagentur beraten und holen Sie aktuelle Angebote ein!
Überschwemmungsschaden am Auto: Das müssen Kasko-Versicherte jetzt wissen!