„Bürgerinitiativen des Alpenvorlands“ beanstanden Mobilfunkausbau
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Prosepkt Box

„Bürgerinitiativen des Alpenvorlands“ beanstanden Mobilfunkausbau

Rund 40 mobilfunkkritische „Bürgerinitiativen des Alpenvorlands“ wollen gegen den Ausbau der aus ihrer Sicht gesundheitsschädlichen 5G-Mobilfunktechnologie vorgehen. In einer Resolution fordern sie den Gesetzgeber auf, Konsequenzen aus den Erkenntnissen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zu ziehen und den Ausbau des Mobilfunknetzes bis zu dessen gesundheitlicher Unbedenklichkeitsfeststellung auszusetzen. 5G dürfe nur nach einer Gesundheitsverträglichkeitsprüfung eingeführt werden. Die Strahlenbelastung müsse auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß zurückgesetzt werden, besonders im Inntal, wo „eine ungünstige Wechselwirkung mit der erhöhten Radonstrahlung aus dem Gestein denkbar ist“.

Die „Bürgerinitiativen des Alpenvorlands“ fordern, die Strahlenbelastung der Bevölkerung auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß zu reduzieren. Zu ihnen gehören unter anderen „Gesundheit vor 5G – Initiative Bad Feilnbach“, „Bürgerinitiative gegen Funkanlagen in Neubeuern“, „5G freier Landkreis Rosenheim“ und die „Bürgerinitiative Lebenswertes Traunstein ohne 5G“. Grundlage ihrer gemeinsamen Forderung ist eine Pilotstudie des Fraunhofer Instituts aus dem Jahr 2010. Diese hat herausgefunden, dass hochfrequente elektromagnetische Felder (HF-EMF) bei Mäusen, die mit einer nachgewiesenermaßen krebserregenden Substanz behandelt wurden, eine wachstumsfördernde Wirkung auf die sich entwickelnden Tumoren hatte. Allerdings lösten HF-EMF alleine keinen Krebs aus.
Das BfS förderte daraufhin an der Jacobs Universität Bremen eine Folgestudie, welche die Ergebnisse der Pilotstudie bestätigte.

Sie zeigte einerseits eine tumorfördernde Wirkung von HF-EMF auf den durch eine krebserregende Substanz ausgelösten Krebs in Lunge und Leber, andererseits, dass HF-EMF die durch die krebserregende Substanz ausgelöste DNA-Schädigung nicht fördern und folglich an der Tumorentstehung nicht beteiligt sind: Die tumorfördernde Wirkung von HF-EMF entfaltet sich erst, wenn der Krebs bereits entstanden ist, so das Ergebnis.

Unsicherheiten bei langfristiger Wirkung
Die Bürgerinitiativen betonen, dass es noch Unsicherheiten gebe hinsichtlich möglicher langfristiger Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen und insbesondere auf Kinder. Außerdem gebe es Hinweise auf Störungen des Immunsystems und des Hormonhaushalts, Hinweise auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zum Verdacht, dass die Felder des Mobilfunks Krebs auslösen oder eine bereits vorhandene Krebserkrankung verschlimmern könnten. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt gleichwohl fest, dass nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand von 2019 keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hochfrequen- te Felder – etwa aus dem Mobilfunk – zu erwarten sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Doch bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen fordert das BfS eine vorsorgliche Verringerung der individuellen Belastung und eine umfassende Information der Bevölkerung.

Wirken Funkmasten krebserregend?
Die Bürgerinitiativen befürchten dennoch, dass bei einer Übertragbarkeit der Tierversuche auf den Menschen ein sehr hoher Prozentsatz der Bevölkerung von einer sich signifikant tumorfördernd auswirkenden Strahlung betroffen sei, ohne dies durch individuelles Nutzungsverhalten verhindern zu können.
Denn die in Tierversuchen erwiesenermaßen tumorfördernden Werte würden zumindest in der unmittelbaren Umgebung von Mobilfunkmasten überschritten und in überlappenden Einwirkungsbereichen von mehreren in der Nähe befindlichen Funkmasten.

„Diese Sachlage müsste eigentlich zu einer Grenzwertanpassung führen“
Die festgestellte tumorfördernde Wirkung aus Tierversuchen korrespondiere im übrigen mit Erkenntnissen aus epidemiologischen Langzeitstudien, also Studien mit Menschen. Auch aus diesen ergäben sich deutliche Anhaltspunkte für eine von Funkmasten ausgehende krebserregende beziehungsweise krebsfördernde Wirkung trotz Einhaltung der geltenden Grenzwerte. „Diese Sachlage müsste eigentlich zu einer Grenzwertanpassung führen“, schreiben die BI in einer Resolution. „Wohl wegen wirtschaftlicher Erwägungen wird dieser überfällige Schritt aber weder vom BfS gefordert noch vom zuständigen Digitalminister Scheuer umgesetzt.“ Deshalb fordern die Bürgerinitiativen des Alpenvorlands, „nur erwiesenermaßen gesundheitlich unbe- denkliche Strahlenemissionen zuzulassen“. okk

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