Bensegger appelliert: „Jetzt Überbrückungshilfe II beantragen – Novemberhilfen in Vorbereitung“.
Die IHK für München und Oberbayern zieht eine positive Bilanz der Überbrückungshilfe I. Bislang sind mehr als 5,1 Millionen Euro an insgesamt 474 Antragsteller in Stadt und Landkreis Rosenheim ausgezahlt worden. „Insgesamt gingen 142 Anträge von Betrieben mit Sitz in der Stadt und 380 Anträge von Unternehmen aus unserem Landkreis ein“, sagt Andreas Bensegger, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Rosenheim.
Die durchschnittliche Auszahlung je Antrag beträgt in der Stadt 11.228 Euro und im Landkreis 10.608 Euro. Bayernweit erhielten Firmen in 148 Fällen die maximale Fördersumme von 150.000 Euro. Die Überbrückungshilfe I gleicht durch die Corona-Krise eingetretene Verluste in den Monaten Juni, Juli und August teilweise aus. Die Antragsstellung war bis Anfang Oktober möglich. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt im Freistaat die IHK für München und Oberbayern. Aktuell sind 93 Prozent der Anträge beschieden.
Von den ausgezahlten Fördergeldern in der Stadt gingen 32 Prozent an Betriebe aus dem Gastgewerbe, 12 Prozent des Bundeszuschusses wurde an Firmen des Wirtschaftszweiges „freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ ausgezahlt und elf Prozent der bereits bewilligten Anträge aus dem Landkreis hatten Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig „sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“ gestellt, der unter anderem Reisebüros, Event- und Messeveranstalter abdeckt.
Im Landkreis gingen 25 Prozent der ausgezahlten Fördergelder an das Gastgewerbe, 14 Prozent des Bundeszuschusses wurde an Firmen aus dem Wirtschaftszweig „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ ausgezahlt, zu dem neben Autohäusern und Kfz-Werkstätten unter anderem auch klassische Einzelhandelsgeschäfte sowie der Großhandel gehören. Betriebe aus dem Wirtschaftszweig „sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“, der unter anderem Reisebüros, Event- und Messeveranstalter abdeckt, hatten 13 Prozent der bereits bewilligten Anträge gestellt.
Mit einem Gesamtwert von mehr als 460.000 Euro erhielt die „sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ in der Stadt Rosenheim die höchste Förderung, gefolgt vom Gastgewerbe mit etwas mehr als 400.000 Euro und den Betrieben aus dem Wirtschaftszweig „Kunst, Unterhaltung und Erholung“, an die insgesamt mehr als 130.000 Euro ausgezahlt wurde.
Im Landkreis erhielten die „sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ mit insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro den höchsten Anteil der Fördersumme, gefolgt vom Gastgewerbe mit rund 1,1 Millionen Euro und dem verarbeitenden Gewerbe mit einer Fördersumme von mehr als 330.00 Euro.
Für das Anschlussprogramm Überbrückungshilfe II, das Betriebskostenzuschüsse für die Monate September bis Dezember gewährt, können bereits seit Ende Oktober Anträge gestellt werden. „Nach wie vor sind ganze Branchen stark von der Krise und dem aktuellen Teil- Lockdown betroffen und brauchen Beistand auf dem Weg in die Nach-Corona-Zeit. Dies betrifft vor allem Gastronomie, Hotellerie, Reisebüros, die Veranstaltungswirtschaft, teilweise den Einzelhandel und viele Dienstleister. Die staatlichen Hilfen sind gut und richtig. Wir als IHK stehen durch die engagierte Abwicklung der Programme unseren Unternehmerinnen und Unternehmern in dieser schwierigen Zeit ganz eng zur Seite“, sagt Bensegger. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Für die Überbrückungshilfe II sind in Bayern bereits rund 3.500 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 100 Millionen Euro bei der IHK für München und Oberbayern eingegangen, die erneut die Abwicklung der Hilfe für ganz Bayern übernimmt. Die Fördersumme pro Antrag hat sich auf knapp 30.000 Euro deutlich erhöht, auch wenn die längere Förderdauer von vier statt drei Monaten gegenüber der Überbrückungshilfe 1 zu berücksichtigen ist. Das Verfahren läuft weiter ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und vereidigte Buchprüfer. Die abschließende Bearbeitung der Anträge durch die IHK ist ab heute möglich, da die Bearbeitungssoftware des Bundes und die beihilferechtliche Genehmigung der EU endlich vorliegen.
Auch die angekündigten Novemberhilfen – also die zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen, die durch die Schließung während des Teil-Lockdowns betroffen sind – laufen über das gleiche Antragsportal des Bundes und werden für Bayern von der IHK München abgewickelt. Aktuell erarbeiten Bund und Länder für das Programm die Möglichkeit einer Abschlagzahlung. Genaue Details zur Antragstellung werden in den kommenden Tagen erwartet.
Alle Informationen zur Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen sind online verfügbar unter ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe.
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