Die Regierung von Oberbayern hat die Stadt Rosenheim angewiesen, die landesweit ab Montag, 2. November, geltenden Corona-Beschränkungen bereits am Freitag, 30. Oktober, 21 Uhr in Kraft zu setzen. Hintergrund ist die seit drei Tagen über 200 liegende 7-Tage-Inzidenz in der Stadt.
„Ich bin über diese vorgezogenen Beschränkungen, speziell für den Bereich der Gastronomie, außerordentlich unglücklich. Im Hinblick auf den notwendigen Infektionsschutz der Bevölkerung war eine für die Gastronomie günstigere Lösung aber nicht mehr möglich“, bedauert Oberbürgermeister Andreas März die Anweisung aus München.
„Das Problem ist: Aufgrund der engen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verflechtungen können Stadt und Landkreis Rosenheim meiner Meinung nach nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Deshalb ist damit zu rechnen, dass über das Wochenende viele Rosenheimerinnen und Rosenheimer in benachbarte Landkreisgemeinden und die dortigen Gastronomiebetriebe ausweichen werden. Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, dabei dringend die notwendige Vorsicht walten zu lassen und die Hygiene-Bestimmungen einzuhalten. Ich bin mir auch bewusst, dass eine so kurze Vorlaufzeit Gift für die Vorratsplanungen der Gastronomen ist. Mehr war aber beim besten Willen nicht möglich“, so Oberbürgermeister März.
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Die kreisfreie Stadt Rosenheim hat den Corona-Grenzwert von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten. Aktuell liegt er bei 182,5. Die Stadt weist deshalb darauf hin, dass seit Samstag, 24. Oktober im Stadtgebiet daher die verschärften Regelungen der Bayerischen Staatsregierung gelten, wonach die Besucherzahlen bei Sportveranstaltungen, Vereinssitzungen, Tagungen, Kongressen oder vergleichbaren Veranstaltungen auf max. 50 Personen beschränkt werden. Gleichzeitig tritt für die Gastronomie eine Sperrzeit von 21 Uhr bis 6 Uhr in Kraft.
Die bisher schon bestehenden Regelungen in der aktuellen Allgemeinverfügung, wie Maskenpflicht an Grundschulen sowie an weiterführenden Schulen, in den Fußgängerzonen, die Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts im öffentlichen Raum, in der Gastronomie und bei privaten Feiern auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen, Besuchsbeschränkungen in Kliniken und Pflegeheimen sowie Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen und Grünanlagen gelten weiter.
Ergänzend hierzu gibt die Stadt bekannt, dass im ÖPNV und den hierzu gehörenden Einrichtungen ebenfalls Maskenpflicht gilt. Das heißt, Mund- und Nasenschutz sind nicht nur in Bussen, in der Bahn und am Bahnhof, sondern auch an den Busbahnhöfen und allen Bushaltestellen zu tragen. Ab heute werden auch dort entsprechende Hinweisschilder angebracht. Ordnungsamt und Polizei werden diese Regelungen verschärft kontrollieren. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 250 Euro.
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